Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule
Neustadt an der Weinstraße
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Aufnahme
Sie interessieren sich für die Aufnahme Ihres Kindes in unsere Schule?
Erfahren Sie hier mehr.
Veranstaltungen
Ostermonatsfeier
25.03.2023, um 10:00 Uhr in der BBS Neustadt
Frühlingsfest
13.05.2023, ab 10:00 Uhr in unserem Schulgarten
Sommermonatsfeier
22.07.2023, um 10:00 Uhr in der BBS Neustadt
Downloads
Hier können Sie wichtige Dokumente als PDF-Datei mit einem Klick herunterladen:
Ferien- und Veranstaltungskalender 2023/2024
Anmeldeformular für die Nachmittagsbetreuung
Antrag zur Schulaufnahme
Aktuelle Informationen zu Corona
Die bekannten und bewährten Maßnahmen zum Infektionsschutz des Hygieneplans Corona gelten weiter.
Dazu gehören die persönliche Hygiene, das infektionsschutzgerechte Lüften der Unterrichtsräume.
Gibt es eine Maskenpflicht an Schulen?
Es gibt keine gesonderte Maskenpflicht für Schulen.
Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin Maske getragen werden.
Allerdings gilt allgemein für Personen, die positiv auf das Coronavirus SARS-CoV‑2 getestet wurden oder einen Selbsttest mit positivem
Ergebnis durchgeführt haben, außerhalb der eigenen Wohnung Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske).
Das bedeutet, dass positiv getestete Personen auch in der Schule eine Maske tragen müssen.
Wann endet die Maskenpflicht für positiv getestete Personen?
Die Maskenpflicht entfällt frühestens nach fünf Tagen nach Durchführung des Tests.
Voraussetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
Sie endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. Dabei wird der Tag der Vornahme der Testung mitgezählt.