Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule
Neustadt an der Weinstraße
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Veranstaltungen
Bis auf Weiteres sind alle Veranstaltungen abgesagt und auf Frühjahr / Sommer 2022 verschoben.
Aktuelle Informationen zu Corona
Ab dem 02.05.2022 gelten neue Corona-Bestimmungen an den Schulen in Rheinland-Pfalz
und an der Freien Waldorfschule Neustadt
Klasse 1 – 10
- Die Maskenpflicht entfällt sowohl während des Unterrichts als auch im Schulgebäude.
Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin Maske getragen werden. - Es entfallen bis auf Weiteres alle Tests
- Absonderung:
- Nach der neuen Absonderungsverordnung müssen sich infizierte Personen nun fünf Tage absondern.
Die Absonderung endet aber nur dann nach den fünf Tagen, wenn 48 Stunden vor Ende keine typischen Symptome mehr vorliegen dürfen.
Die Absonderung endet spätestens nach 10 Tagen. Eine Freitestung ist nicht mehr vorgesehen. - Kontaktpersonen und Hausangehörige sind nicht mehr quarantänepflichtig.
Das gilt für alle Personen, nicht nur für Kinder und Jugendliche.
- Meldepflichten:
- Bitte teilen Sie uns weiterhin jede Infektion oder den Verdacht einer Infektion mit.
Die Meldepflichten der Schule gegenüber dem Gesundheitsamt bleiben bestehen.
Auch die anderen Eltern und die Mitschülerinnen und ‑schüler der Klasse sind weiter zu informieren.
- Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen:
- Die Schule sollte beim Vorliegen von Symptomen nicht betreten werden.Unterschieden wird zwischen schwachen und stärkeren Symptomen.
– Bei schwachen Symptomen (z.B. leichter Schnupfen, leichter/gelegentlicher Husten) sollte die Schule erst dann
wieder besucht werden, wenn nach 24 Stunden der Allgemeinzustand weiter gut ist und keine weiteren
Krankheitszeichen hinzugekommen sind.
Ein Schnelltest zur Abklärung bietet sich an.
- Bei stärkeren Symptomen (z.B. Fieber, trockener Husten, Geruchs- und Geschmacksverlust oder Gelenk- und Muskelschmerzen)
entscheiden Sie als Eltern, ob sie einen Arzt hinzuziehen. Die Ärztin/der Arzt entschiedet, ob ein PCR-Test erfolgt.
entscheiden Sie als Eltern, ob sie einen Arzt hinzuziehen. Die Ärztin/der Arzt entschiedet, ob ein PCR-Test erfolgt.