Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule

Neustadt an der Weinstraße

Aufnahme

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Erfahren Sie hier mehr.

Veranstaltungen

Ostermonatsfeier

25.03.2023, um 10:00 Uhr in der BBS Neustadt

Frühlingsfest

13.05.2023, ab 10:00 Uhr in unserem Schulgarten

Sommermonatsfeier

22.07.2023, um 10:00 Uhr in der BBS Neustadt

Downloads

Hier können Sie wichtige Dokumente als PDF-Datei mit einem Klick herunterladen:
Ferien- und Veranstaltungskalender 2023/2024
Anmeldeformular für die Nachmittagsbetreuung
Antrag zur Schulaufnahme

Aktuelle Informationen zu Corona

Die bekan­nten und bewährten Maß­nah­men zum Infek­tion­ss­chutz des Hygien­e­plans Coro­na gel­ten weiter.
Dazu gehören die per­sön­liche Hygiene, das infek­tion­ss­chutzgerechte Lüften der Unterrichtsräume.

 

Gibt es eine Maskenpflicht an Schulen?

Es gibt keine geson­derte Maskenpflicht für Schulen.
Selb­stver­ständlich kann auf frei­williger Basis weit­er­hin Maske getra­gen werden.
Allerd­ings gilt all­ge­mein für Per­so­n­en, die pos­i­tiv auf das Coro­n­avirus SARS-CoV­‑2 getestet wur­den oder einen Selb­sttest mit positivem
Ergeb­nis durchge­führt haben, außer­halb der eige­nen Woh­nung Maskenpflicht (medi­zinis­che Maske oder FFP2-Maske).
Das bedeutet, dass pos­i­tiv getestete Per­so­n­en auch in der Schule eine Maske tra­gen müssen.

 

Wann endet die Maskenpflicht für positiv getestete Personen?

Die Maskenpflicht ent­fällt früh­estens nach fünf Tagen nach Durch­führung des Tests.
Voraus­set­zung ist, dass zu diesem Zeit­punkt seit min­destens 48 Stun­den Symp­tom­frei­heit besteht.
Sie endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. Dabei wird der Tag der Vor­nahme der Tes­tung mitgezählt.

Weitere aktuelle Mitteilungen

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