Unser Aufnahmeverfahren

Es gibt grundsätzlich zwei Aufnahmeverfahren an der Waldorfschule: Die Aufnahmen für das kommende erste Schuljahr und den Quereinstieg in eine schon bestehende Klasse 1 – 8. Ab Klasse 9 ist ein Quereinstieg zurzeit nur bedingt möglich, da unsere Schüler bereits nach Klasse 10 an eine andere Schule wechseln.
Beide Verfahren sind das ganze Jahr über möglich, unterscheiden sich aber in ihrer Form.

Aufnahme für die kommende erste Klasse:

Für die Aufnahme in die kommende erste Klasse kann jederzeit ein Antrag gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Stichtag für die Aufnahme in die kommende erste Klasse der 30.06 ist. Das bedeutet, dass die Kinder für die kommende erste Klasse bis zum 30.06. des Einschulungsjahres 6 Jahre alt sein müssen.
Das Aufnahmeformular können Sie hier herunterladen.
Wir möchten Sie an dieser Stelle hinweisen, dass nur vollständig eingereichte Antragsunterlagen bearbeitet werden.
Den ausgefüllten Aufnahmeantrag, ein aktuelles Foto Ihres Kindes, sowie ein Motivationsschreiben, weshalb Sie Ihr Kind an der Waldorfschule Neustadt unterrichtet haben möchten, schicken Sie entweder postalisch an
  • Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule
    – Aufnahmekreis -
    Konrad-Adenauer-Straße 16
    67433 Neustadt an der Weinstraße
oder per E‑Mail an einschulung@waldorfschule-neustadt.de

Neuaufnahme von Quereinsteigern:

Neuaufnahmen in alle Klassenstufen sind prinzipiell jederzeit möglich. Unser Bestreben ist sorgfältig zu prüfen, ob die Aufnahme des Kindes pädagogisch sinnvoll ist. Dabei ist zu bedenken, ob unsere Schule als Waldorfschule für die anfragenden Eltern die geeignete Schulform sein kann und ob das jeweilige Kind in die bestehende Klassengemeinschaft gut eingebunden werden kann. Wir nehmen uns Zeit, um diese Fragen gemeinsam mit den Eltern zu beantworten.
Dabei wird folgendes Verfahren durchlaufen:
1. Schritt:
Stellen eines unverbindlichen Aufnahmeantrags.
Das Aufnahmeformular können Sie hier herunterladen.
Wir möchten Sie an dieser Stelle hinweisen, dass nur vollständig eingereichte Antragsunterlagen bearbeitet werden.
Den ausgefüllten Aufnahmeantrag, ein aktuelles Foto Ihres Kindes, sowie ein Motivationsschreiben, weshalb Sie Ihr Kind an der Waldorfschule Neustadt unterrichtet haben möchten, schicken Sie entweder postalisch an
  • Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule
    – Aufnahmekreis -
    Konrad-Adenauer-Straße 16
    67433 Neustadt an der Weinstraße
oder per E‑Mail an aufnahmekreis@waldorfschule-neustadt.de

(zur schnelleren Bear­beitung ist es hil­fre­ich, wenn Sie die Betr­e­f­fzeile mit: Auf­nahme in Klasse gefol­gt von der gewün­scht­en Klasse ein­fü­gen; z.B. „Auf­nahme in Klasse 3“)

2. Schritt:
Gespräch der Eltern mit Mitgliedern des Aufnahmekreises.
Gesprächstermine nach Vereinbarung
3. Schritt:
Begegnung von Klassenlehrer/-in und Kind.
4. Schritt:
Besuchswoche des Kindes in der Klasse.
5. Schritt:
Die Konferenz entscheidet mit den Mitgliedern des Aufnahmekreises und der
Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer über die Aufnahme des Kindes.
6. Schritt:
In einem Probejahr findet ein intensiver Austausch zwischen Eltern und Klassenlehrer in Form regelmäßiger Gespräche statt. Nach der sorgfältigen Vorbereitung der Aufnahme mündet das Probejahr erfahrungsgemäß regelmäßig ohne Schwierigkeiten und einverständlich in ein dauerhaftes Miteinander.
Erst nach erfolgter Aufnahme in das sogenannte Probejahr findet ein Beitragsgespräch statt, in dem gemeinsam eine gerechte und angemessene Beitragseinstufung vereinbart wird. Es ist ein Grundsatz der Waldorfschule, jedes Kind nur nach pädago­gischen Gesichtspunkten und unabhängig der finanziellen Verhältnisse des Elternhauses aufzunehmen.
Wir bitten Sie, sich im Vorfeld oder begleitend zum Stellen eines Aufnahmeantrags, über Waldorfpädagogik zu informieren. Hinweise auf entsprechende einführende Literatur können Sie unserer Literaturliste entnehmen.
Für Fragen im Vorfeld können Sie sich jederzeit an unser Schulbüro (06321−5790409; Mo-Fr 8.00−10.00 ansonsten AB).

Auf­nah­meantrag Wal­dorf­schule Neustadt