Aufnahme für die kommende erste Klasse:

Für die Aufnahme in die kommende erste Klasse kann jederzeit ein Antrag gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Stichtag für die Aufnahme in die kommende erste Klasse der 30.06. ist. Das bedeutet, dass die Kinder für die kommende erste Klasse bis zum 30.06. des Einschulungsjahres 6 Jahre alt sein müssen.

Bitte beachten Sie außerdem: Für Aufnahmeanträge, die nach Ostern für die kommende erste Klasse eingereicht werden, kann nicht mehr garantiert werden, dass diese für die reguläre Einschulung berücksichtigt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, für das kommende Schuljahr einen Antrag auf Quereinstieg zu stellen.

Detaillierte Informationen zum Aufnahmeprozedere in die erste Klasse können Sie hier herunterladen.

Außerdem können Sie das Aufnahmeformular hier herunterladen.
Wir möchten Sie an dieser Stelle hinweisen, dass nur vollständig eingereichte Antragsunterlagen bearbeitet werden. Zusätzlich erheben wir bei erfolgreicher Aufnahme für die Bearbeitung eine Gebühr in Höhe von 50 Euro.

Den ausgefüllten Aufnahmeantrag, ein aktuelles Foto Ihres Kindes, sowie ein Motivationsschreiben, weshalb Sie Ihr Kind an der Waldorfschule Neustadt unterrichtet haben möchten, schicken Sie postalisch an

  • Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule
    – Einschulungskreis –
    Konrad-Adenauer-Straße 16
    67433 Neustadt an der Weinstraße
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