Aufnahmekriterien
Die Waldorfschule versteht sich als allgemeinbildende Schule für Kinder und Jugendliche
mit unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten.
In einer festen Klassengemeinschaft lernen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam, unterstützen sich gegenseitig und lernen voneinander. So entstehen wichtige soziale Kompetenzen, Verantwortungsbewusstsein und ein respektvolles Miteinander.
Für Kinder, die eine besonders intensive sonderpädagogische Unterstützung benötigen,
bestehen innerhalb der Waldorfpädagogik spezialisierte Schulen. Diese können den jeweiligen
Bedürfnissen in besonderer Weise gerecht werden. In unserer Region zählen hierzu unter anderem die Odilienschule in Mannheim sowie das Parzival-Schulzentrum in Karlsruhe.
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Aufnahme für die kommende erste Klasse
Bei der Aufnahme in die 1. Klasse wird geprüft, ob die Kinder schulreif sind.
Für die Aufnahme in die kommende erste Klasse kann jederzeit ein Antrag gestellt werden.
Dabei ist zu beachten, dass der Stichtag für die Aufnahme der 30.06. ist.
Das bedeutet, dass die Kinder bis zum 30.06. des Einschulungsjahres 6 Jahre alt sein müssen.
Bitte beachten: Für Aufnahmeanträge, die nach Ostern eingereicht werden, kann nicht garantiert werden, dass diese regulär berücksichtigt werden.
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Quereinstieg zu stellen.
Alle aktuellen Formulare und Informationen zum Aufnahmeverfahren finden Sie zentral auf unserer Download-Seite.
Den ausgefüllten Aufnahmeantrag, ein aktuelles Foto Ihres Kindes sowie ein Motivationsschreiben schicken Sie postalisch an:
- Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule –
Einschulungskreis
Konrad-Adenauer-Straße 16
67433 Neustadt an der Weinstraße
Bei erfolgreicher Aufnahme erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro.
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Neuaufnahmen in eine bestehende Klasse 1–8 sind prinzipiell jederzeit möglich.
Ab Klasse 9 ist ein Quereinstieg nur bedingt möglich, da unsere Schülerinnen und Schüler
bereits nach Klasse 10 an eine andere Schule wechseln.
Unser Bestreben ist es, sorgfältig zu prüfen, ob die Aufnahme pädagogisch sinnvoll ist
und ob das Kind gut in die bestehende Klassengemeinschaft integriert werden kann.
Auch für Quereinsteiger erheben wir bei einer erfolgreichen Aufnahme eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro.
- Unverbindlicher Aufnahmeantrag
- Gespräch der Eltern mit Mitgliedern des Aufnahmekreises
- Begegnung von Klassenlehrer/-in und Kind
- Besuchswoche des Kindes in der Klasse
- Konferenz entscheidet über Aufnahme
- Beitragsgespräch nach Probejahr
Vor Beginn der Besuchswoche sind gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich,
zum Beispiel das Notfallblatt oder Unterlagen für die Nachmittagsbetreuung.
Die jeweils aktuellen Dokumente finden Sie auf unserer Download-Seite.
Für Fragen im Vorfeld kontaktieren Sie bitte das Schulbüro:
06321−5790409
Montag bis Freitag, 8:00–10:00 Uhr, ansonsten Anrufbeantworter.
Den ausgefüllten Aufnahmeantrag, ein aktuelles Foto Ihres Kindes sowie ein Motivationsschreiben schicken Sie postalisch an:
- Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule –
Aufnahmekreis
Konrad-Adenauer-Straße 16
67433 Neustadt an der Weinstraße
