Unser Aufnahmeverfahren

Es gibt grund­sät­zlich zwei Auf­nah­mev­er­fahren an der Wal­dorf­schule: Die Auf­nah­men für das kom­mende erste Schul­jahr und den Quere­in­stieg in eine schon beste­hende Klasse 1 – 8. Ab Klasse 9 ist ein Quere­in­stieg zurzeit nur bed­ingt möglich, da unsere Schüler bere­its nach Klasse 10 an eine andere Schule wechseln.
Bei­de Ver­fahren sind das ganze Jahr über möglich, unter­schei­den sich aber in ihrer Form.

Aufnahme für die kommende erste Klasse:

Für die Auf­nahme in die kom­mende erste Klasse kann jed­erzeit ein Antrag gestellt wer­den. Dabei ist zu beacht­en, dass der Stich­tag für die Auf­nahme in die kom­mende erste Klasse der 30.06. ist. Das bedeutet, dass die Kinder für die kom­mende erste Klasse bis zum 30.06. des Ein­schu­lungs­jahres 6 Jahre alt sein müssen.

Bitte beacht­en Sie außer­dem: Für Auf­nah­meanträge, die nach Ostern für die kom­mende erste Klasse ein­gere­icht wer­den, kann nicht mehr garantiert wer­den, dass diese für die reg­uläre Ein­schu­lung berück­sichtigt wer­den. Es beste­ht jedoch die Möglichkeit, für das kom­mende Schul­jahr einen Antrag auf Quere­in­stieg zu stellen.

Detail­lierte Infor­ma­tio­nen zum Auf­nah­me­prozedere in die erste Klasse kön­nen Sie hier herun­ter­laden.

Außer­dem kön­nen Sie das Auf­nah­me­for­mu­lar hier herunterladen.
Wir möcht­en Sie an dieser Stelle hin­weisen, dass nur voll­ständig ein­gere­ichte Antrag­sun­ter­la­gen bear­beit­et wer­den. Zusät­zlich erheben wir bei erfol­gre­ich­er Auf­nahme für die Bear­beitung eine Gebühr in Höhe von 50 Euro.

Den aus­ge­füll­ten Auf­nah­meantrag, ein aktuelles Foto Ihres Kindes, sowie ein Moti­va­tion­ss­chreiben, weshalb Sie Ihr Kind an der Wal­dorf­schule Neustadt unter­richtet haben möcht­en, schick­en Sie postal­isch an

  • Wal­dorf­schule Neustadt – Freie Goetheschule
    – Einschulungskreis -
    Kon­rad-Ade­nauer-Straße 16
    67433 Neustadt an der Weinstraße

Neuaufnahme von Quereinsteigern:

Neuauf­nah­men in alle Klassen­stufen sind prinzip­iell jed­erzeit möglich. Unser Bestreben ist sorgfältig zu prüfen, ob die Auf­nahme des Kindes päd­a­gogisch sin­nvoll ist. Dabei ist zu bedenken, ob unsere Schule als Wal­dorf­schule für die anfra­gen­den Eltern die geeignete Schul­form sein kann und ob das jew­eilige Kind in die beste­hende Klas­sen­ge­mein­schaft gut einge­bun­den wer­den kann. Wir nehmen uns Zeit, um diese Fra­gen gemein­sam mit den Eltern zu beantworten.

Auch für Quere­in­steiger erheben wir bei erfol­gre­ich­er Auf­nahme für die Bear­beitung des Antrags eine Gebühr in Höhe von 50 Euro.

Dabei wird fol­gen­des Ver­fahren durchlaufen:

1. Schritt:
Stellen eines unverbindlichen Aufnahmeantrags.
Das Auf­nah­me­for­mu­lar kön­nen Sie hier herunterladen.
Wir möcht­en Sie an dieser Stelle hin­weisen, dass nur voll­ständig ein­gere­ichte Antrag­sun­ter­la­gen bear­beit­et werden.

Den aus­ge­füll­ten Auf­nah­meantrag, ein aktuelles Foto Ihres Kindes, sowie ein Moti­va­tion­ss­chreiben, weshalb Sie Ihr Kind an der Wal­dorf­schule Neustadt unter­richtet haben möcht­en, schick­en Sie postal­isch an

  • Wal­dorf­schule Neustadt – Freie Goetheschule
    – Aufnahmekreis –
    Kon­rad-Ade­nauer-Straße 16
    67433 Neustadt an der Weinstraße

2. Schritt:
Gespräch der Eltern mit Mit­gliedern des Aufnahmekreises.
Gespräch­ster­mine nach Vereinbarung

3. Schritt:
Begeg­nung von Klassen­lehrer/-in und Kind.

4. Schritt:
Besuchswoche des Kindes in der Klasse.

5. Schritt:
Die Kon­ferenz entschei­det mit den Mit­gliedern des Auf­nah­mekreis­es und der
Klassen­lehrerin bzw. dem Klassen­lehrer über die Auf­nahme des Kindes.

6. Schritt:

In einem Probe­jahr find­et ein inten­siv­er Aus­tausch zwis­chen Eltern und Klassen­lehrer in Form regelmäßiger Gespräche statt. Nach der sorgfälti­gen Vor­bere­itung der Auf­nahme mün­det das Probe­jahr erfahrungs­gemäß regelmäßig ohne Schwierigkeit­en und ein­ver­ständlich in ein dauer­haftes Miteinander.

Erst nach erfol­gter Auf­nahme in das soge­nan­nte Probe­jahr find­et ein Beitrags­ge­spräch statt, in dem gemein­sam eine gerechte und angemessene Beitrag­se­in­stu­fung vere­in­bart wird. Es ist ein Grund­satz der Wal­dorf­schule, jedes Kind nur nach pädago­gischen Gesicht­spunk­ten und unab­hängig der finanziellen Ver­hält­nisse des Eltern­haus­es aufzunehmen.

Wir bit­ten Sie, sich im Vor­feld oder beglei­t­end zum Stellen eines Auf­nah­meantrags, über Wal­dorf­päd­a­gogik zu informieren. Hin­weise auf entsprechende ein­führende Lit­er­atur kön­nen Sie unser­er Lit­er­aturliste entnehmen.

Für Fra­gen im Vor­feld kön­nen Sie sich jed­erzeit an unser Schul­büro (06321−5790409; Mo.– Fr. 8.00–10.00 anson­sten AB).

Aufnahmeformular

Auf­nah­meantrag Wal­dorf­schule Neustadt