Aufnahmekriterien
Die Waldorfschule steht grundsätzlich allen Kindern offen. Jede Klasse bildet eine eigene soziale Gemeinschaft. Wenn Schüler unterschiedlicher Begabung zusammenbleiben, lernen sie, sich gegenseitig zu unterstützen und voneinander zu lernen. Dabei entwickeln sie wichtige soziale Fähigkeiten und überfachliche Kompetenzen.
Unser Aufnahmeverfahren
Es gibt grundsätzlich zwei Aufnahmeverfahren an der Waldorfschule: Die Aufnahmen für das kommende erste Schuljahr und den Quereinstieg in eine schon bestehende Klasse 1 – 8.
Ab Klasse 9 ist ein Quereinstieg zurzeit nur bedingt möglich, da unsere Schüler bereits nach Klasse 10 an eine andere Schule wechseln. Beide Verfahren sind das ganze Jahr über möglich, unterscheiden sich aber in ihrer Form.
Aufnahme für die kommende erste Klasse:
Bei der Aufnahme in die 1. Klasse wird geprüft, ob die Schüler schulreif sind.
Für die Aufnahme in die kommende erste Klasse kann jederzeit ein Antrag gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Stichtag für die Aufnahme der 30.06. ist. Das bedeutet, dass die Kinder bis zum 30.06. des Einschulungsjahres 6 Jahre alt sein müssen.
Bitte beachten: Für Aufnahmeanträge, die nach Ostern eingereicht werden, kann nicht garantiert werden, dass diese regulär berücksichtigt werden. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Quereinstieg zu stellen.
Detaillierte Informationen zum Aufnahmeprozedere in die erste Klasse können Sie hier herunterladen.
Außerdem können Sie das Aufnahmeformular hier herunterladen.
Den ausgefüllten Aufnahmeantrag, ein aktuelles Foto Ihres Kindes sowie ein Motivationsschreiben schicken Sie postalisch an:
- Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule –
Einschulungskreis
Konrad-Adenauer-Straße 16
67433 Neustadt an der Weinstraße
Bei erfolgreicher Aufnahme erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro.
Den Antrag auf Schulaufnahme können Sie hier herunterladen:
Neuaufnahmen in eine bestehende Klasse 1 – 8 sind prinzipiell jederzeit möglich.
Ab Klasse 9 ist ein Quereinstieg nur bedingt möglich, da unsere Schüler bereits nach Klasse 10 an eine andere Schule wechseln.
Unser Bestreben ist es, sorgfältig zu prüfen, ob die Aufnahme pädagogisch sinnvoll ist und ob das Kind gut in die bestehende Klassengemeinschaft integriert werden kann.
Auch für Quereinsteiger erheben wir bei einer erfolgreichen Aufnahme eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro.
- Unverbindlicher Aufnahmeantrag (Formular hier herunterladen).
- Gespräch der Eltern mit Mitgliedern des Aufnahmekreises.
- Begegnung von Klassenlehrer/-in und Kind.
- Besuchswoche des Kindes in der Klasse.Vor Aufnahme des Kindes in unsere Schule, ist eine mindestens eine Woche währende Probe- bzw. Besuchswoche in der Klasse vorgesehen. – Vor Beginn der Besuchswoche ist es notwendig, das sogenannte Notfallblatt auszufüllen und dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin zukommen zu lassen – Falls während der Besuchswoche auch die Nachmittagsbetreuung besucht werden soll, werden ebenfalls vor Beginn folgende Unterlagen benötigt: – Vereinbarung für die Nachmittagsbetreuung (bitte direkt in der Nachmittagsbetreuung abgeben) – ebenfalls das Notfallblatt
- Konferenz entscheidet über Aufnahme.
- Beitragsgespräch nach Probejahr.
Für Fragen im Vorfeld kontaktieren Sie bitte das Schulbüro: 06321−5790409 (Mo.–Fr. 8:00–10:00, ansonsten AB).
Den ausgefüllten Aufnahmeantrag, ein aktuelles Foto Ihres Kindes sowie ein Motivationsschreiben schicken Sie postalisch an:
- Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule –
Aufnahmekreis
Konrad-Adenauer-Straße 16
67433 Neustadt an der Weinstraße
Den Antrag auf Schulaufnahme können Sie hier herunterladen:
Das Notfallblatt können Sie hier herunterladen:
