Gewaltschutzkonzept
1. Leitbild
Angesichts der Tatsache, dass eine große Zahl von Mädchen und Jungen über alle Altersgruppen hinweg zum Opfer von Gewalt, auch sexualisierter Gewalt, werden und die meisten von ihnen Schülerinnen und Schüler sind, stellt sich die Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule ihrer Verantwortung für Prävention und Intervention.
An unserer Schule wird jede Form von Ausgrenzung und Gewalt gegenüber Schülerinnen und Schülern geächtet. Dazu zählt selbstverständlich auch sexualisierte Gewalt. Im Sinne dieses Ziels, hat die Waldorfschule Neustadt ‑ Freie Goetheschule ein Schutzkonzept erarbeitet, dass der Orientierung der Schulgemeinschaft im Alltag dienen soll.
Mit diesem Schutzkonzept gegen jegliche Formen von Gewalt möchten wir der Verantwortung für den Kinder- und Jugendschutz, der sich aus dem Erziehungsauftrag der Schule ergibt, gerecht werden. Als Mitglied im Bund der Freien Waldorfschulen haben wir uns verpflichtet, diesem wichtigen Anliegen nach besten Kräften zu entsprechen.
Das Schutzkonzept soll dafür Sorge tragen, dass unsere Schule möglichst nicht zu einem Tatort wird, und Schülerinnen und Schüler hier keine Gewalt durch Erwachsene oder andere Schülerinnen und Schüler erfahren. Zudem wollen wir ein Ort sein, an dem sich Kinder und Jugendliche so aufgehoben fühlen, dass sie sich, wenn sie innerhalb oder außerhalb der Schule von Gewalt bedroht oder betroffen sind, offenbaren können bzw. die Kolleginnen und Kollegen Anzeichen für Gewalterfahrungen immer besser erkennen lernen, um sinnvoll tätig werden zu können. Ziel ist es, dass Betroffene Hilfe und Unterstützung erfahren, um Gewalt zu beenden und verarbeiten zu können.
Die Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule versteht sich ganz im Sinne der Grundsätze der Waldorfpädagogik als Raum für Kinder und Jugendliche, in dem alles getan wird, um einerseits die individuellen Entwicklungen zu fördern und um andererseits schädigende Einflüsse, zu denen vor allem jegliche Gewalterfahrungen zählen, zu verhindern. Unsere Schule hat den Anspruch, eine gute, gesunde Entwicklung zu fördern durch bewusste Gestaltung einer friedlichen, angstfreien, achtsamen, respekt- und liebevollen Umgebung. Alle uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler sollen sich bei uns sicher und geborgen fühlen.
2. Inhalt des Schutzkonzepts
Das vorliegende Schutzkonzept beinhaltet:
- Leitbild
- Inhalt des Schutzkonzepts
- Situationsanalyse mit Risikoanalyse und Potenzialanalyse
- Präventionsmaßnahmen
- Interventionspläne
- Ansprechpartner/-innen innerhalb der Schule
- Übersicht externer Beratungsstellen
- Rehabilitation bei falschem Verdacht
- Fortbildungsförderung/Netzwerk/Literatur
- Beteiligungen/Partizipation
- Literaturhinweise
3. Situationsanalyse
In den letzten Jahren wurde deutlich, dass an vielen Stellen junge Menschen, vor allem in kirchlichen Zusammenhängen, im Sport und in Internaten, Opfer von schwerwiegenden Gewaltübergriffen wurden. Gerade an Orten, wie in kirchlichen, sportlichen oder reformpädagogischen Zusammenhängen, konnte man sehen, wie anfällig gerade solche Einrichtungen und die darin Tätigen sind, denen ein besonderes Vertrauen entgegengebracht wird, und zwar sowohl von den Kinder und Jugendliche selbst als auch von Eltern und der Gesellschaft überhaupt. Gerade diese Institutionen haben sich als besonders anfällig für asymmetrische Machtverhältnisse, fehlende Nähe-Distanz-Regulation und emotionale Abhängigkeitsverhältnisse gezeigt.
Als Schule ist unsere Einrichtung ein Ort, den naturgemäß viele Kinder und Jugendliche täglich besuchen. Daraus ergibt sich zum einen, dass wir in Kontakt mit Schülerinnen und Schülern kommen können, die außerschulisch Gewalt erfahren. Aber auch innerhalb der Schule besteht naturgemäß die Gefahr von Gewalttätigkeiten. Um für mögliche Gewaltsituationen zu sensibilisieren, seien im Folgenden die verschiedenen Gesichter von Gewalt[1] aufgeführt:
[1]Gewaltprävention an der Waldorfschule. Ein Leitfaden, 2. überarbeitete Auflage, Hrsg. Bund der Freien Waldorfschulen, Dezember 2021, S. 6f.
Körperliche Gewalt
Körperliche Gewalt kann sich zeigen z. B. durch Ohrfeigen, Schläge, Tritte, Stöße, Fesseln, Einsperren, Beißen, Kratzen, Angriffe mit Waffen aller Art und/oder mit Gegenständen.
Psychische Gewalt
Psychische Gewalt erfolgt beispielsweise durch Drohungen, Beleidigungen, Demütigungen, Anschreien, Erpressen, Schuldzuweisungen, Lächerlichmachen, Erniedrigen, Verführung zu nicht gewollten Handlungen. Auch moralisierende Bewertungen, Ironie, Sarkasmus, Verlassen der professionellen Ebene, Infantilisierung gehören hierzu.
Soziale Gewalt
Übergriffige Verbote (Ausgrenzung) bzw. Kontrolle von Kontakten zu anderen, Kontrollanrufe, Überprüfung des Handys, der E‑Mails und anderer sozialer Netzwerke. Notwendige Überprüfungen mit dem Ziel des Schutzes der Beteiligten sind nicht gemeint.
Gerade in sozialen Medien kann psychische Gewalt zugleich soziale Gewalt sein.
Rituelle Gewalt
Hierbei handelt es sich um eine nicht so bekannte Gewaltform. Sie kann vor allem in Sekten, Kulten oder organisierten Verbindungen, z. B. rechtsradikalen Gruppierungen, vorkommen. Satanismus, Teufelsaustreibungen, aber auch Kinderpornografie werden hierzu gezählt.
Strukturelle Gewalt
Zur strukturellen Gewalt gehört die Missachtung der Privatsphäre, willkürliche Regelungen, Verletzungen des Datenschutzes und bewusste® Machtausübung/Machtmissbrauch.
Materielle Gewalt
Hierzu gehören Diebstahl, Enteignung, Unterschlagung und Sachbeschädigungen (Zerstörungen und Beschmieren).
Gewalt wegen Religionszugehörigkeit
Auch Religion wird immer wieder als Antriebskraft und Legitimation zum Einsatz von Gewalt benutzt, um politische, ethische, ökonomische, kulturelle, geschlechtsbezogene und sprachliche Interessen und Ansichten gegen andere nicht akzeptierte Gruppen, Parteien, Schichten, Klassen, Kasten, Mehr- und Minderheiten durchzusetzen.
Gewalt und Rassismus
Rassismus und rassistische Gewalt haben ihre Ursache in gesellschaftlichen Bedingungen, historischen Einflüssen, politischen Geschehnissen und Mediendarstellungen. Sie werden gefördert oder abgeschwächt, u. a. auch durch soziale Netzwerke und gehen mit Persönlichkeitsunterschieden einher.
Stalking/Cyber-Stalking
Stalking bedeutet das beharrliche Nachstellen einer Person durch ständige Kontaktaufnahme durch Telefonanrufe, Zusenden von Briefen, E‑Mails oder Nachrichten oder Geschenken und/oder das andauernde Beobachten und Verfolgen der Betroffenen. Als Cyberstalking werden alle Nachstellungen bezeichnet, die mittels technischer Kommunikationsmittel erfolgen.
Mobbing/Cyber-Bullying
Das wiederholte und regelmäßige, vorwiegend seelische Schikanieren, Quälen und Verletzen einer einzelnen Person durch eine beliebige Art von Gruppe oder einen Einzelnen bezeichnet man als Mobbing. Cyber-Bullying erfasst das Verschicken bzw. Bereitstellen von verfälschten, peinlichen oder offenherzigen Bilder, Videos oder Informationen über das Handy oder Internet.
Grenzüberschreitung
Grenzüberschreitungen können sowohl unbeabsichtigt als auch planvoll geschehen und sind daher nicht immer leicht zu erkennen. Zudem haben die Betroffenen ein unterschiedliches Empfinden dafür, wann sie ihre persönliche Grenze als verletzt betrachten.
Sexuelle Gewalt / sexualisierte Gewalt und sexualisierter Machtmissbrauch
Sexuelle Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an Mädchen und Jungen gegen deren Willen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können – sie sind immer als sexuelle Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind damit vermeintlich einverstanden wäre. Die Handlungen, die als sexuelle Gewalt bezeichnet werden, weisen eine große Bandbreite auf. Sexuelle Übergriffe reichen von verbalen Belästigungen, über voyeuristisches Betrachten des kindlichen Körpers bis zu (nur scheinbar unabsichtlichen) flüchtigen Berührungen von Brust und Genitalbereich. Missbrauchshandlungen umfassen sexuelle Handlungen am Körper des Kindes wie zum Beispiel Zungenküsse oder Manipulation der Genitalien sowie schwere Formen sexueller Gewalt, wie orale, vaginale und anale Penetration. Es gibt auch Missbrauchshandlungen, bei denen der Körper des Kindes nicht berührt wird, wie z. B. exhibitionistische Handlungen und sexuelle Handlungen vor dem Kind, aber auch das Zeigen pornografischer Abbildungen. Dazu gehört ferner, dass das Kind aufgefordert wird, sexuelle Handlungen an sich – auch vor einer Webcam – vorzunehmen.
Kinder und Jugendliche sind im Internet verstärkt sogenannten Interaktionsrisiken ausgesetzt. Dazu gehört Cyber-Grooming (Anbahnung sexueller Gewalt im Internet), missbräuchliches Sexting (ungewolltes Verbreiten von Filmen oder Fotos mit selbstgefertigten sexuellen Handlungen von sich) oder die ungewollte Konfrontation mit Pornografie.
Ein erhebliches Risiko stellen sexuelle Übergriffe durch andere Kinder oder Jugendliche dar. Hierzu zählen auch Grenzverletzungen und sexuelle Gewalt mittels digitaler Medien.[2]
Sexualisierte Gewalt und sexualisierter Machtmissbrauch beschreiben Handlungen mit sexuellem Bezug ohne Einwilligung bzw. Einwilligungsfähigkeit der Betroffenen. Sexueller Missbrauch wird häufig durch den Begriff der sexualisierten Gewalt ersetzt, um deutlich zu machen, dass es sich um Gewalt und nicht um ausgelebte Sexualität handelt.
[2]Siehe: Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Fakten und Zahlen zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Definition von sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen, Stand Januar 2020, S. 1 – www.beauftragter-missbrauch.de
3.1. Risikoanalyse Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule
Eine Schule ist bereits ihrer Natur nach ein Ort, an dem man mit Grenzüberschreitungen und Gewalttätigkeiten gegenüber Kindern und Jugendlichen in Berührung kommen kann.
Folgende Konstellationen bergen das Potential für Gewalttätigkeiten:[3]
- Übergriffe in der Familie
Sexuelle Gewalt findet am häufigsten innerhalb der engsten Familie statt (25%) sowie im sozialen Nahraum beziehungsweise im weiteren Familien- und Bekanntenkreis (ca. 50%).[4]
In der Familie sind mit 70% überwiegend Mädchen betroffen.
- Institutionen
Ca. 30 % der Übergriffe, die überwiegend auch dem Nahraum zugerechnet werden können, geschehen in Institutionen, wie Kirche, Schule, Sportverein etc.
In den Einrichtungen, insbesondere katholischen, sind Jungen häufiger betroffen als Mädchen.
- Fremdtäter
Sexuelle Gewalt durch Fremdtäter ist eher die Ausnahme. Dies gilt jedoch nicht für das Internet. Es ist daher zu vermuten, dass in diesem Kontext die Zahl der Fremdtäter zunimmt (Stichwort Cybergrooming).[5]
Dunkelfeldforschungen aus den vergangenen Jahren haben ergeben, dass jede/r siebte bis achte Erwachsene in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erlitten hat. Es ist laut dem unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
[3]Siehe Matthias Kratsch, „Damit es aufhört“, Gewaltprävention und Etablierung von Schutzkonzepten als Herausforderung, Präsentation auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Bundes der Freien Waldorfschulen, Berlin, 16. Mai 2022, S. 13. [4]Siehe Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Fakten und Zahlen zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Definition von sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen, Stand Januar 2020, S. 2. – www.beauftragter-missbrauch.de [5]Ebenda, S. 2.
Kindesmissbrauchs davon auszugehen, dass etwa ein bis zwei Schüler/innen in jeder Klasse von sexueller Gewalt betroffen waren oder noch sind.[6]
In diese Zahlen fließen nur zu einem kleinen Teil die Fälle sexueller Gewalt ein, die durch andere Kinder oder Jugendliche verübt werden. Aktuelle Befragungen von Schülerinnen und Schüler weisen darauf hin, dass Übergriffe durch andere Kinder und Jugendliche sogar weitaus häufiger vorkommen als sexuelle Gewalt durch Erwachsene.[7]
Im Ganzen machen Mädchen etwa zwei Drittel der Opfer aus, Jungen ein Drittel.[8]
Sexueller Missbrauch findet in etwa 80% – 90% der Fälle durch Männer und männliche Jugendliche statt. Missbrauchende Männer stammen aus allen sozialen Schichten, leben hetero- oder homosexuell und lassen sich durch keinerlei äußere Merkmale erkennen.[9]
[6]Ebenda, S. 2. Eine Auswertung einer telefonischen Anlaufstelle (2020 – 2011) hat gezeigt, dass 60% der Übergriffe in der Familie erfolgen – vgl. Kratsch, a.a.O. (Fn. 3), S. 13. [7]Siehe Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Fakten und Zahlen zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Definition von sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen, Stand Januar 2020, S. 2. – www.beauftragter-missbrauch.de [8]Ebenda. [9]Ebenda.
3.1.1. Übergriffe in der Familie bzw. dem Nahfeld
Betrachtet man die Zahlen, so ist es allein von der Statistik her, sehr wahrscheinlich, dass Lehrerinnen und Lehrer der Schule irgendwann in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen, die entsprechende Gewalterfahrungen im häuslichen Umfeld erfahren oder zumindest gemacht haben. Die Schule sollte daher ein Ort sein, an dem die Kolleginnen und Kollegen so ausgebildet sind, dass sie für entsprechende Hinweise aufmerksam werden, diese möglichst erkennen und kompetent darauf reagieren können.
3.1.2. Übergriffe in der Schule
Zudem kann die Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule als Schule per se der Ort für Gewaltübergriffe sein. Hier sind folgende Konstellationen möglich:
Schüler untereinander
Trotz aller Bemühungen sind problematische Handlungen zwischen Schülern untereinander nicht zu vermeiden. Auch an unserer Schule gab es in der Vergangenheit bereits Situationen, in denen Schülerinnen und Schüler verbal oder auch körperlich (nicht sexuell) übergriffig gegenüber anderen Schülerinnen und Schülern geworden sind. Auch Mobbing-Situationen gab es bereits. Mit entsprechenden Situationen musste die Schule also bereits in der Vergangenheit umgehen und sie muss sich darauf einstellen, dass entsprechende Vorfälle auch immer wieder vorkommen können.
Besonderer Augenmerk ist hier auf Zwischensituationen zu richten, bei denen die Lehrerinnen und Lehrer die Schülerinnen und Schüler nicht immer direkt im Blick haben,
also insbesondere Pausensituationen, Begegnungen auf dem Gang oder im Hof, Umkleidesituationen beim Sport, Klassenfahrten etc.
Verhältnis Lehrerinnen und Lehrer ‑ Schülerinnen und Schülern
Auch hier lässt sich zwischen verschiedenen Grundsituationen unterscheiden:
So können pädagogisch schwierige Situationen entstehen, die zu Überforderungen führen, in denen eine Lehrerin, ein Lehrer möglicherweise nicht mehr angemessen reagiert.
Ferner entstehen in einer Schule Vertrauens- und Nähebeziehungen zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Schülerinnen und Schülern. Diese bergen immer das Risiko, dass eine zu große Nähe entstehen kann und Übergriffe erfolgen können. Ein entsprechendes Risiko könnte sich insoweit an unserer Schule in besonderer Weise aufgrund ihrer Kleinheit und der dadurch besonders großen Nähe zwischen Lehrern und Schülern ergeben. Besondere Gefährdungssituationen können insbesondere bei Klassenfahrten, Sportunterrichten einschließlich Umkleidesituationen und außer-unterrichtlichen Begegnungen entstehen.
Möglich sind ferner, dass Schülerinnen und Schüler ihrerseits übergriffig werden gegenüber Lehrerinnen oder Lehrer (verbal, körperlich oder gegenüber Sachgütern) oder gegenüber Schuleigentum. Schülerinnen und Schüler könnten aber auch fälschlicherweise einen Übergriff seitens eines Lehrers behaupten.
Verhältnis Lehrerin/Lehrer – Lehrerin/Lehrer
Auch zwischen den Kolleginnen und Kollegen sind Übergriffe und Grenzverletzungen möglich.
3.2. Potentialanalyse
Birgt die Kleinheit der Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule einerseits möglicherweise ein gewisses erhöhtes Risiko für die Ausnutzung von bestehenden Näheverhältnissen, so bietet diese Kleinheit zugleich aber auch ein Potential.
Die Schule ist im Ganzen, d.h. sowohl von der Größe der Gebäude als auch der Größe der Schulgemeinschaft, überschaubar und es kennt im Grunde jeder jeden. Ein Verstecken in der Anonymität oder Untertauchen in einer Gruppe ist kaum möglich. Die Kleinheit der Klassen ermöglicht es, dass die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in der Regel gut im Blick haben und auch die Zeit haben, zu Schülern und Eltern vertrauensvolle Beziehungen aufzubauen.
Durch die Trennung in zwei Schulhäuser ist die Übersichtlichkeit noch weiter erhöht und kleine Kinder (Klassen 1 – 5) müssen sich das Gebäude und den Hof nicht mit älteren Schülern teilen. Dies verringert das Konfliktpotential.
Auch pädagogische Überforderungssituationen sollten angesichts der kleinen Klassen grundsätzlich weniger oft auftreten.
Ferner sind soziale Brennpunktsituationen, die Problematiken in die Schule hineintragen können, im räumlichen Einzugsgebiet der Schule kaum gegeben.
In den vergangenen Jahren wurden auftretende Problemsituationen und Gewalttätigkeiten immer zeitnah in der Konferenz mit allen Kolleginnen und Kollegen in der Konferenz besprochen und gemeinsam ein sinnvolles Vorgehen vereinbart und dann entsprechend umgesetzt.
Es ist zu hoffen, dass sich aufgrund der gepflegten Beziehungen zu den Schülerinnen und Schülern diese vielleicht im Falle einer Notsituationen eher einer Kollegin oder einem Kollegen anvertrauen. Die Gefahr, dass eine Schülerin, ein Schüler kein Gehör und keine Hilfe findet, wenn er oder sie von Gewalt betroffen ist, ist nicht zu befürchten. Verbessert werden könnte aber die fachliche Kompetenz der Kolleginnen und Kollegen für solche Fälle, weshalb entsprechende Fortbildungen Teil des Schutzkonzepts sind.
Alle Kolleginnen und Kollegen müssen bei der Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen (siehe 4. Präventionsmaßnahmen, 4.1. Personalebene)
Im Personal- und Vorbereitungskreis ist ein Mitglied Juristin und Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Strafrecht.
Die Schule, insbesondere das Gebäude in der Maximilianstraße, liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zur Polizeidienststelle in Neustadt (schräg gegenüber).
4. Präventionsmaßnahmen
4.1. Personalebene
- Wirksamer Schutz gegen (sexualisierte) Gewalt beginnt mit der Auswahl des Personals.
- Jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter der Einrichtung reicht ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nach § 30a BZRG) ein, welches nur durch den Personalkreis und die Geschäftsführerin eingesehen wird und nach den Vorgaben des Datenschutzes in der Personalakte zu hinterlegen ist. Bei Neueinstellungen muss ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.
- Es wird eine möglichst breite Fortbildung zum Thema Gewaltschutz innerhalb des Kollegiums angestrebt, alle Mitglieder des vorrangig für Gewaltschutz zuständigen Personalkreises nehmen an einer Fortbildung teil und erwerben ein entsprechendes Zertifikat.
- Es gibt einen verbindlichen Verhaltenskodex für alle Beschäftigten der Einrichtung, der von diesen unterschrieben in der Personalakte hinterlegt wird (siehe Verhaltenskodex im Anhang).
- Vertrauen und Nähe gehören zur pädagogischen Beziehung. Lehrkräfte stehen zudem qua ihrer Lehrerposition und durch die Leistungsbewertungen in einer besonderen Machtposition gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Damit diese Basis nicht für (sexualisierte) Gewalt und ihre Vorbereitung genutzt werden kann, einigen wir uns auf verbindliche Regeln für bestimmte Situationen. Um den pädagogischen Alltag nicht durch Regeln und Verbote zu überfrachten, halten wir die Anzahl der geregelten Situationen überschaubar. In diesem Sinne ist der Verhaltenskodes nicht abschließend zu verstehen; jede Pädagogin und jeder Pädagoge bleibt dafür verantwortlich, das Verhältnis von Nähe und Distanz angemessen zu gestalten.
Da ein Führungszeugnis nur die Vergangenheit dokumentiert, erfolgt durch die Anerkennung eines Ehrenkodexes auch ein Versprechen in die Zukunft. Der Verhaltenskodex trägt zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden bei. Er ist eine Verpflichtung zur Achtung der Kinderrechte und verdeutlicht die eigene Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen.-
- Lehrerinnen und Lehrer verzichten auf pädagogisch nicht notwendige Berührungen, sie wahren die professionelle Distanz zu ihren Schülerinnen und Schülern. (Beispiele für pädagogisch sinnvolle Berührungen: Das Handgeben zur Begrüßung und Verabschiedung; das Führen der Hände bei kleinen Kindern in der Handarbeit; gerade bei kleinen Kindern kann es pädagogisch sinnvoll sein, ein Kind nicht nur mit Worten zu trösten; bei Verletzungen und Erste-Hilfe-Maßnahmen etc.). Eine professionelle Distanz beinhaltet nicht nur den Verzicht auf nicht notwendige Berührungen, sondern wahrt überhaupt einen pädagogisch erforderlichen Abstand zu den anvertrauten Schülerinnen und Schülern.
- Kolleginnen und Kollegen halten auch zu Elternhäusern und Sorgeberechtigten eine professionelle Distanz, um die Objektivität weitestmöglich zu wahren, um bei zu bearbeitenden Situationen nicht in (Solidaritäts-)Konflikte zu geraten.
- Aufsichten werden sorgfältig durchgeführt und die Aufsichtspflichten werden regelmäßig (einmal pro Schuljahr) in der Konferenz besprochen. Neue Kolleginnen und Kollegen werden entsprechend informiert. Das Kollegium wird regelmäßig entsprechend unterwiesen und der Erhalt der Unterweisung unterschrieben und dokumentiert.
- Probleme, Schwierigkeiten und Verdachtssituationen werden in der Konferenz allen Kolleginnen und Kollegen mitgeteilt, damit alle gleichermaßen helfen und unterstützen können und sich auf eventuell risikobehaftete Situationen präventiv einstellen können. Vertraulichkeiten sind dabei vom Kollegium zu wahren.
- Regelmäßig wird ein erste-Hilfe-Kurs für das Kollegium durchgeführt.
4.2. Schülerebene
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- Alle Lehrerinnen und Lehrer sind grundsätzlich ansprechbar und für Hinweise auf problematische Situationen dankbar.
- Regelmäßige, altersentsprechende Klassengespräche.
- Die aktualisierte Hausordnung soll im Klassenverband besprochen werden.
- Verhaltensregeln werden jährlich bzw. anlassbezogen besprochen: Ganz grundsätzlich und für besondere Räumlichkeiten, wie Werkraum, Turnhallen, Umkleiden, Ausflüge, Klassenfahrten, Praktika etc.
- Die Schülerinnen und Schüler verlassen zu den vereinbarten Zeiten, insbesondere in den Pausen, das Schulgebäude bzw. nach Schulschluss das Schulgelände.
- Erstklässler bekommen Schülerpaten der 7. Klasse zur Seite gestellt.
- Klassensprecherinnen und ‑sprecher achten in den oberen Klassen auf ein gutes Miteinander und wenden sich in Problemsituationen an eine Lehrerin oder einen Lehrer.
- Ausarbeiten und Einüben von Verhaltensregeln in möglichen Gefahrensituationen mit allen Schülern (1 x pro Schuljahr).
- Angebot eines professionellen Selbstsicherheitstrainings.
-
-
4.3. Schulebene
- Die Hausordnung wird auch im Hinblick auf gewaltpräventive Maßnahmen aktualisiert.
- Eltern werden auf Elternabenden, im Schulrat und im Eltern-Lehrer-Kreis über das Schutzkonzept informiert. Interessierten wird Einblick gegeben. Das Gewaltschutzkonzept mit Verhaltenskodex, Hausordnung und Medienempfehlung wird auf der Homepage veröffentlicht. Notruf- und Seelsorgetelefonnummern werden gut sichtbar in beiden Schulhäusern ausgehängt.
- Grundsätzliche Achtsamkeit für auffällige Verhaltensweisen, auch bei Kolleginnen und Kollegen.
- Im Schulrat und im ELK können alle Probleme jederzeit angesprochen werden.
- Fremde und Unbefugte werden auf dem Gelände sofort angesprochen, um sicherzustellen, dass sich niemand unbefugt in den Schulgebäuden und auf den Schulgeländen aufhält. In der Konferenz werden alle Kolleginnen und Kollegen über in den Schulgebäuden stattfindende Veranstaltungen informiert.
- Gespräche mit Kindern und Eltern werden nur zu zweit geführt.
- Fehlende Schülerinnen und Schüler sind zu Beginn des Unterrichts ins Klassenbuch einzutragen.
- Eltern und Sorgeberechtigte teilen auf den mit der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer, der Klassenbetreuerin, dem Klassenbetreuer vereinbarten Informationswegen Abwesenheiten von ihren Kindern unbedingt vor Unterrichtsbeginn mit. Sollten Schülerinnen und Schüler fehlen und nicht abgemeldet sein, fragt die entsprechende Lehrerin, der entsprechende Lehrer zeitnah bei den Familien nach dem Verbleib. In den unteren vier Klassen erfolgt dies unmittelbar nach Unterrichtsbeginn.
- Anregungen für Eltern, wie sie im alltäglichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu deren Schutz beitragen können.
- Medienempfehlungen der Schule und Medienvorträge und Medienarbeit mit Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf einen guten, gewaltfreien Umgang mit neuen Medien (siehe Medienempfehlung im Anhang).
5. Interventionspläne
Es kann viele Situationen geben, in denen ein Kind/Jugendlicher von einem Gewaltvorfall oder einer Krise betroffen ist.
Notfallplan für Gewaltereignisse jeglicher Art:
- Überblick gewinnen – Ruhe bewahren
- Was ist passiert?
- Wo ist es geschehen?
- Wer ist in Gefahr?
- Wer ist verletzt? Welche Verletzungen
- Hilfe leisten
- Ruhe bewahren und einer Panik entgegenwirken
- Betroffene und gefährdete Personen aus dem Gefahrenbereich bringen
- Akute Gefahr vermindern, evtl. erste Hilfe leisten
- Sich um Verletzte kümmern, bis fachliche Ort vor Ort ist.
- Sicherstellung des Schutzes für den/die Betroffene durch räumliche Trennung von dem Täter, der Täterin, den Tätern.
- Lagebeurteilung / Helfer organisieren, je nach Bedarf
- Vorläufige Einschätzung der Gefährdungslage: In Absprache mit den zuständigen Ansprechpartner (PK, Polizei etc.) ist eine Einschätzung vorzunehmen, ob für die Betroffene, den Betroffenen weiterhin Gefahr besteht und welche Maßnahmen zu treffen sind, um den erforderlichen Schutz für das Opfer sicherzustellen.
- Gegebenenfalls ärztliche Untersuchung und gesundheitliche Versorgung des Opfers sicherstellen. Falls das Ausmaß und der Umfang der Gewaltanwendung es erfordert, soll die Polizei informiert werden.
- Personal- und Vorbereitungskreis verständigen
- Feuerwehr 112
- Polizei 110
- DRK-Rettungswache Neustadt/Wstr.: 0621–5864380
- ärztlicher Notdienst: 116117
- Benachrichtigung der Eltern bzw. Sorgeberechtigte von betroffenen Schülerinnen und Schüler durch qualifizierte Personen
- ADD informieren
- Betreuung von Mitschülerinnen und ‑schülern
- Ist der Beschuldigte eine Mitarbeiterin, ein Mitarbeiter, muss die betreffende Person sofort freigestellt werden.
- Kommt der Beschuldigte von außerhalb, muss ein Hausverbot/Betretungsverbot der Einrichtung (für das gesamte Gelände) ausgesprochen und überwacht werden.
- In besonderen Fällen eine erweiterte Elternschaft (Klasseneltern, Schulrat, ev. ganze Schulgemeinschaft) zeitnah informieren.
Weitere Anlaufstellen:
- Seelsorge: Tel.: 0800–111 0111
- Hilfeportal sexueller Missbrauch: Tel.: 0800–22 55 530
- weitere Informationen: waldorfschule.de/ueber-uns/was-tun-bei-missbrauch
- Aufarbeiten/Nachsorge
- Internes Krisenteam (Personalkreis (PK) + beteiligte Kolleginnen und Kollegen) einberufen
- Dokumentation erstellen (siehe unten)
- Konsequentes Handeln gegenüber Beschuldigten, ggf. Beurlaubung bis zur vollständigen Aufklärung. U.U. Aussprechen eines Hausverbots. Eventuell Hinzuziehen einer Anwältin/eines Anwalts.
- Gegebenenfalls eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirken (Kontaktverbot). Wenn es Anhaltspunkte für eine Straftat gibt, die Polizei/die Staatsanwaltschaft informieren.
- Presse/Medien
- Im Ernstfall: Schneller Aufbau einer Informations- und Kommunikations-infrastruktur
- Im Notfall ist eine Person als Pressesprecherin, Pressesprecher zu benennen. Andere äußern sich auch auf Anfragen keinesfalls zu dem Vorfall.
- Klare, unmissverständliche Information. Auch bei komplexen Sachverhalten präzise und nachvollziehbare Darstellungen und Erklärungen geben. Auf Einheitlichkeit ist zu achten.
- Fachausdrücke oder technische Definitionen müssen erläutert werden. Bewusste Verwendung von einfachen, griffigen und verständlichen Erklärungen.
- Die W‑Fragen Was? Wer? Wo? Wann? Wie? Warum? sind hilfreich.
Beispielhafte Inhalte einer Erklärung an Schulgemeinschaft und Presse:
Gegen eine unserer Mitarbeiterinnen/einen unserer Mitarbeiter läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch bzw. sexueller Belästigung. Sobald der Stand der Ermittlungen dies zugelassen hat, haben wir die betreffende Mitarbeiterin/den Mitarbeiter von sämtlichen Aufgaben entbunden und ein Betretungsverbot für unser Schulgelände ausgesprochen. Ferner haben wir den Bund der Freien Waldorfschulen, die RAG und die Schulaufsichtsbehörde informiert. Wir unterstützen die Aufklärung der Vorwürfe mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln.
Den Elternhäusern und Schülerinnen und Schülern, die die Ermittlungen in Gang gesetzt haben, bieten wir jede Form der internen und externen psychologischen und rechtlichen Beratung und Unterstützung an. Umgehend werden wir mit externen Beratern das Schutzkonzept unserer Schule überprüfen.
Für Rückfragen: Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule, Konrad-Adenauer-Straße 16, 67433 Neustadt/Wstr., E‑Mail:personalkreis@waldorfschule-neustadt.de
- Dokumentation
Es ist wichtig sofort oder zeitnah Aufzeichnungen zu machen über:
- Örtlichkeit
- Datum, Uhrzeit
- Anlass beschreiben, der eine Gewalttat bewirkte
- Beschreibung der Situationen
- Namen des Opfers/der Opfer, Namen von eventuellen Zeugen (für ggf. strafrechtliche Verfahren)
- Name des/der Verdächtigen (für ggf. strafrechtliche Verfahren)
- Art der Gewaltaktion
- wortgetreue Zitate
- möglichst genaue Faktensammlung
Notfallplan für mögliche Fälle einer Kindeswohlgefährdung i.S.d. § 8a SGB VIII[10]
[10]Folien des Ausbildungsprogramms, zur Verfügung gestellt von Dirk Schmitt.
Achtung: Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch ist vor dem Gespräch mit den Eltern immer eine externe Beratung hinzuziehen.
6. Ansprechpartner/-innen innerhalb der Schule
Alle Lehrerinnen und Lehrer der Schule sind für jegliche Form von Gewaltausübungen und für alle Verdachtsfälle für Schülerinnen und Schüler und für Eltern und Sorgeberechtigte jederzeit ansprechbar.
Damit ist sichergestellt, dass Betroffene sich an den Menschen an der Schule wenden können, dem sie das entsprechende Vertrauen entgegenbringen. Eine Formalisierung im Sinne einer Anlaufstelle wird hier eher als hinderlich betrachtet.
Darüber hinaus sind in erster Linie die Mitglieder des Personalkreises ansprechbar und für die Bearbeitung zuständig:
- Ulrike Halbach
- Brigitte Kelker
- Martina Strack
- Wolfgang Briese
- Holger Nebling
Es soll offensiv in der Schule kommuniziert werden, dass alle Kolleginnen und Kollegen und insbesondere der Personalkreis jederzeit ansprechbar sind.
Für die Schulgebäude (Maximilianstraße 16 für die Klassen 1 – 5 und Nachmittagsbetreuung / Konrad-Adenauer-Straße 16 für die Klassen 6 – 10) sind die jeweils dort tätigen Klassenlehrerinnen/-lehrer bzw. Klassenbetreuer/-in verantwortlich. Sie tauschen sich regelmäßig über grundlegende Angelegenheiten aus.
Unter Berücksichtigung etwaiger Vertraulichkeiten werden Hinweise, Mitteilungen und Verdachtsfälle in der Konferenz in dem regelmäßigen Konferenzpunkt „Fragen und Probleme bei Schülern und Familien – besondere pädagogische Punkte“ mitgeteilt und besprochen, damit alle Kolleginnen und Kollegen unterstützend und helfend tätig werden können.
Für Eltern besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich bei Problemen in der Klasse vertrauensvoll an die Klassenvertreter und/oder Elternvertreter im Schulrat zu wenden, die über diese Punkte dann wiederum das Kollegium informieren und gegebenenfalls mit ihm weitere Vorgehensweisen beraten.
7. Übersicht externe Beratungsstellen
Die Unterstützung durch externe Fachleute ist im Verdachtsfall eines sexuellen Übergriffs unentbehrlich!
Die Lehrerinnen und Lehrer der Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule werden darauf verpflichtet, dass sie im Falle eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt nicht eigenmächtig agieren. Gerade auch Elterngespräche dürfen keinesfalls auf eigene Faust vorgenommen werden.
Der Notfallplan bzw. Interventionsplan für Fälle sexualisierter Gewalt ist einzuhalten.
Für diesen Fall werden im Folgenden Kontaktdaten entsprechender Fachberatungsstellen, die es zu kontaktieren gilt, für den Notfall, der jederzeit eintreten kann, aufgelistet.
Kontaktdaten:
- Jugendamt (Familie, Jugend und Soziales)
Konrad-Adenauer-Str. 43, 67433 Neustadt/Wstr.
: 06321−8555−1667, E‑Mail: Familie-jugend-soziales@neustadt.eu - Caritas Neustadt
Schwesternstraße 16, 67433 Neustadt/Wstr.
: 06321−32929−0 (Zentrale)
E‑Mail: Caritas-Zentrum.Neustadt@caritas-speyer.de
caritas-zentrum-neustadt.de (auch online-Beratung)
(Mit Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes wurde in Neustadt/Wstr. Die Koordinationsstelle „Kinderschutz“ und das Netzwerk Kindeswohl und Kindergesundheit begründet.)
Für Suche nach Adressen und Hilfsangeboten in der Nähe:
- Hilfeportal Sexueller Missbrauch: hilfeportal-missbrauch.de/nc/adressen/hilfe-in-ihrer-naehe/kartensuche.html
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: kostenlose und anonyme Beratung unter:
: 0800–22 55 530 (Mo. Mi, Fr 9–14 Uhr, Di und Do 15–20 Uhr,
Online-Beratung unter www.save-me-online.de - Bundesbeauftragte für Missbrauch: kein-kind-alleine-lassen.de
- Seelsorge: Tel.: 0800–111 0111
- Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche: Tel.: 116 111 (kostenfrei von Handy und Festnetz, Mo-Sa 14–20 Uhr)
- weitere Informationen: waldorfschule.de/ueber-uns/was-tun-bei-missbrauch
Die Aktualität der Kontaktdaten wird regelmäßig überprüft.
8. Fortbildungsförderung/Netzwerk/Literatur
8.1. Fortbildungen
Die Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule begrüßt und fördert ausdrücklich Fortbildungen der Kollegiumsmitglieder zum Thema Gewaltschutz.
Die Mitglieder des Personalkreises nehmen an einer Fortbildung zum Thema Gewaltschutz teil. Weitere Kolleginnen und Kollegen können hinzukommen. Die Mitglieder des Personalkreises werden entsprechend zertifiziert. Ziel ist es, dass in der Schule ein möglichst breites Wissen in diesem grundlegenden Bereich vorhanden ist. Diese Fortbildung wird in regelmäßigen Abständen wiederholt.
Die Schulungen sollen von externen Fachkräften durchgeführt werden.
Die Fortbildungen werden dokumentiert.
8.2. Netzwerk Kindeswohl und Kindergesundheit
Mit Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes wurde in Neustadt/Wstr. die Koordinationsstelle „Kinderschutz“ und das Netzwerk Kindeswohl und Kindergesundheit begründet. Die Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule entsendet nach Möglichkeit eine Vertreterin/einen Vertreter zu den jährlichen Netzwerktreffen.
8.3. Literatur
Die Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule stellt überdies allen Kolleginnen und Kollegen jeweils kostenlos ein Exemplar des Buches: Margit Miosga und Ursule Schele, Sexualisierte Gewalt und Schule, Was Lehrerinnen und Lehrer wissen müssen, Beltz Verlag zur Verfügung.
Ferner stehen im Schulbüro in der Konrad-Adenauer-Straße dieses Buch und zwei Handbücher sowie das Buch Kinder stärken – Zukunft gestalten, Pädagogisch-therapeutisches Lehr- und Praxisbuch zu Trauma, Widerstandskraft, Kunst und sozialer Beweglichkeit, Verlag Freies Geistesleben (siehe 12. Literatur) greifbar zur Verfügung.
9. Rehabilitation bei falschem Verdacht
Sollte ein falscher Verdacht, der widerlegt ist, kommuniziert worden sein, so werden alle Stellen, die über diesen Verdacht informiert wurden, offensiv und umfassend über die Unwahrheit der Vorwürfe aufgeklärt. Die Betroffene/der Betroffene wird intensiv in seiner Rehabilitation unterstützt.
10. Beteiligungen/Partizipation
Der erste Entwurf eines Schutzkonzepts wurde zunächst vom Personalkreis der Schule entworfen und gründlich beraten. Während der Ausarbeitung wurde ein Elternteil, der im Bereich des Gewaltschutzes tätig ist, beratend beteiligt. Sodann wurde der Entwurf zunächst im Kollegium und anschließend mit dem Schulrat (Zusammensetzung aus Klassenelternvertretern und Kollegiumsmitgliedern) gründlich beraten und dann gemeinsam beschlossen.
Auf Elternabenden, im Eltern-Lehrer-Kreis (zu dem immer alle Eltern eingeladen sind) und in den Klassen werden die Inhalte (altersgemäß) besprochen.
11. Literaturhinweise
- Margit Miosga und Ursule Schele, Sexualisierte Gewalt und Schule, Was Lehrerinnen und Lehrer wissen müssen
- Ursula Enders, Grenzen achten, Ein Handbuch für die Praxis, KIWI Verlag
- Ursula Enders, Zart war ich, bitter war‘s, Handbuch gegen sexuellen Missbrauch, KIWI Verlag
- Günther Doegener, Kindesmissbrauch Erkennen – helfen – vorbeugen, Beltz Verlag
- Kinder stärken – Zukunft gestalten, Pädagogisch-therapeutisches Lehr- und Praxisbuch zu Trauma, Widerstandskraft, Kunst und sozialer Beweglichkeit, Verlag Freies Geistesleben
- Kinderschutz in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe, ein Lehr- und Praxisbuch zum Umgang mit Fragen der Kindeswohlgefährdung, Beltz Verlag