Gewaltschutzkonzept

1. Leitbild

Angesichts der Tat­sache, dass eine große Zahl von Mäd­chen und Jun­gen über alle Alters­grup­pen hin­weg zum Opfer von Gewalt, auch sex­u­al­isiert­er Gewalt, wer­den und die meis­ten von ihnen Schü­lerin­nen und Schüler sind, stellt sich die Wal­dorf­schule Neustadt – Freie Goetheschule ihrer Ver­ant­wor­tung für Präven­tion und Intervention.

An unser­er Schule wird jede Form von Aus­gren­zung und Gewalt gegenüber Schü­lerin­nen und Schülern geächtet. Dazu zählt selb­stver­ständlich auch sex­u­al­isierte Gewalt. Im Sinne dieses Ziels, hat die Wal­dorf­schule Neustadt ‑ Freie Goetheschule ein Schutzkonzept erar­beit­et, dass der Ori­en­tierung der Schul­ge­mein­schaft im All­t­ag dienen soll.

Mit diesem Schutzkonzept gegen jegliche For­men von Gewalt möcht­en wir der Ver­ant­wor­tung für den Kinder- und Jugend­schutz, der sich aus dem Erziehungsauf­trag der Schule ergibt, gerecht wer­den. Als Mit­glied im Bund der Freien Wal­dorf­schulen haben wir uns verpflichtet, diesem wichti­gen Anliegen nach besten Kräften zu entsprechen.

Das Schutzkonzept soll dafür Sorge tra­gen, dass unsere Schule möglichst nicht zu einem Tatort wird, und Schü­lerin­nen und Schüler hier keine Gewalt durch Erwach­sene oder andere Schü­lerin­nen und Schüler erfahren. Zudem wollen wir ein Ort sein, an dem sich Kinder und Jugendliche so aufge­hoben fühlen, dass sie sich, wenn sie inner­halb oder außer­halb der Schule von Gewalt bedro­ht oder betrof­fen sind, offen­baren kön­nen bzw. die Kol­legin­nen und Kol­le­gen Anze­ichen für Gewal­ter­fahrun­gen immer bess­er erken­nen ler­nen, um sin­nvoll tätig wer­den zu kön­nen. Ziel ist es, dass Betrof­fene Hil­fe und Unter­stützung erfahren, um Gewalt zu been­den und ver­ar­beit­en zu können.

Die Wal­dorf­schule Neustadt – Freie Goetheschule ver­ste­ht sich ganz im Sinne der Grund­sätze der Wal­dorf­päd­a­gogik als Raum für Kinder und Jugendliche, in dem alles getan wird, um ein­er­seits die indi­vidu­ellen Entwick­lun­gen zu fördern und um ander­er­seits schädi­gende Ein­flüsse, zu denen vor allem jegliche Gewal­ter­fahrun­gen zählen, zu ver­hin­dern. Unsere Schule hat den Anspruch, eine gute, gesunde Entwick­lung zu fördern durch bewusste Gestal­tung ein­er friedlichen, angst­freien, acht­samen, respekt- und liebevollen Umge­bung. Alle uns anver­traut­en Schü­lerin­nen und Schüler sollen sich bei uns sich­er und gebor­gen fühlen.

2. Inhalt des Schutzkonzepts

Das vor­liegende Schutzkonzept beinhaltet:

  1. Leit­bild
  2. Inhalt des Schutzkonzepts
  3. Sit­u­a­tion­s­analyse mit Risiko­analyse und Potenzialanalyse
  4. Präven­tion­s­maß­nah­men
  5. Inter­ven­tion­spläne
  6. Ansprech­part­ner/-innen inner­halb der Schule
  7. Über­sicht extern­er Beratungsstellen
  8. Reha­bil­i­ta­tion bei falschem Verdacht
  9. Fortbildungsförderung/Netzwerk/Literatur
  10. Beteiligungen/Partizipation
  11. Lit­er­aturhin­weise

3. Situationsanalyse

In den let­zten Jahren wurde deut­lich, dass an vie­len Stellen junge Men­schen, vor allem in kirch­lichen Zusam­men­hän­gen, im Sport und in Inter­nat­en, Opfer von schw­er­wiegen­den Gewaltüber­grif­f­en wur­den. Ger­ade an Orten, wie in kirch­lichen, sportlichen oder reform­päd­a­gogis­chen Zusam­men­hän­gen, kon­nte man sehen, wie anfäl­lig ger­ade solche Ein­rich­tun­gen und die darin Täti­gen sind, denen ein beson­deres Ver­trauen ent­ge­genge­bracht wird, und zwar sowohl von den Kinder und Jugendliche selb­st als auch von Eltern und der Gesellschaft über­haupt. Ger­ade diese Insti­tu­tio­nen haben sich als beson­ders anfäl­lig für asym­metrische Machtver­hält­nisse, fehlende Nähe-Dis­tanz-Reg­u­la­tion und emo­tionale Abhängigkeitsver­hält­nisse gezeigt.

Als Schule ist unsere Ein­rich­tung ein Ort, den naturgemäß viele Kinder und Jugendliche täglich besuchen. Daraus ergibt sich zum einen, dass wir in Kon­takt mit Schü­lerin­nen und Schülern kom­men kön­nen, die außer­schulisch Gewalt erfahren. Aber auch inner­halb der Schule beste­ht naturgemäß die Gefahr von Gewalt­tätigkeit­en. Um für mögliche Gewalt­si­t­u­a­tio­nen zu sen­si­bil­isieren, seien im Fol­gen­den die ver­schiede­nen Gesichter von Gewalt[1] aufgeführt:

[1]Gewaltprävention an der Waldorfschule. Ein Leitfaden, 2. überarbeitete Auflage, Hrsg. Bund der Freien Waldorfschulen, Dezember 2021, S. 6f.

Kör­per­liche Gewalt

Kör­per­liche Gewalt kann sich zeigen z. B. durch Ohrfeigen, Schläge, Tritte, Stöße, Fes­seln, Einsper­ren, Beißen, Kratzen, Angriffe mit Waf­fen aller Art und/oder mit Gegenständen.

Psy­chis­che Gewalt

Psy­chis­che Gewalt erfol­gt beispiel­sweise durch Dro­hun­gen, Belei­di­gun­gen, Demü­ti­gun­gen, Anschreien, Erpressen, Schuldzuweisun­gen, Lächer­lich­machen, Erniedri­gen, Ver­führung zu nicht gewoll­ten Hand­lun­gen. Auch moral­isierende Bew­er­tun­gen, Ironie, Sarkas­mus, Ver­lassen der pro­fes­sionellen Ebene, Infan­til­isierung gehören hierzu.

Soziale Gewalt

Über­grif­fige Ver­bote (Aus­gren­zung) bzw. Kon­trolle von Kon­tak­ten zu anderen, Kon­trol­lan­rufe, Über­prü­fung des Handys, der E‑Mails und ander­er sozialer Net­zw­erke. Notwendi­ge Über­prü­fun­gen mit dem Ziel des Schutzes der Beteiligten sind nicht gemeint.

Ger­ade in sozialen Medi­en kann psy­chis­che Gewalt zugle­ich soziale Gewalt sein.

Rit­uelle Gewalt

Hier­bei han­delt es sich um eine nicht so bekan­nte Gewalt­form. Sie kann vor allem in Sek­ten, Kul­ten oder organ­isierten Verbindun­gen, z. B. recht­sradikalen Grup­pierun­gen, vorkom­men. Satanis­mus, Teufel­saus­trei­bun­gen, aber auch Kinder­pornografie wer­den hierzu gezählt.

Struk­turelle Gewalt

Zur struk­turellen Gewalt gehört die Mis­sach­tung der Pri­vat­sphäre, willkür­liche Regelun­gen, Ver­let­zun­gen des Daten­schutzes und bewusste® Machtausübung/Machtmissbrauch.

Materielle Gewalt

Hierzu gehören Dieb­stahl, Enteig­nung, Unter­schla­gung und Sachbeschädi­gun­gen (Zer­störun­gen und Beschmieren).

Gewalt wegen Religionszugehörigkeit

Auch Reli­gion wird immer wieder als Antrieb­skraft und Legit­i­ma­tion zum Ein­satz von Gewalt benutzt, um poli­tis­che, ethis­che, ökonomis­che, kul­turelle, geschlechts­be­zo­gene und sprach­liche Inter­essen und Ansicht­en gegen andere nicht akzep­tierte Grup­pen, Parteien, Schicht­en, Klassen, Kas­ten, Mehr- und Min­der­heit­en durchzusetzen.

Gewalt und Rassismus

Ras­sis­mus und ras­sis­tis­che Gewalt haben ihre Ursache in gesellschaftlichen Bedin­gun­gen, his­torischen Ein­flüssen, poli­tis­chen Geschehnis­sen und Medi­en­darstel­lun­gen. Sie wer­den gefördert oder abgeschwächt, u. a. auch durch soziale Net­zw­erke und gehen mit Per­sön­lichkeit­sun­ter­schieden einher.

Stalk­ing/­Cy­ber-Stalk­ing

Stalk­ing bedeutet das behar­rliche Nach­stellen ein­er Per­son durch ständi­ge Kon­tak­tauf­nahme durch Tele­fo­nan­rufe, Zusenden von Briefen, E‑Mails oder Nachricht­en oder Geschenken und/oder das andauernde Beobacht­en und Ver­fol­gen der Betrof­fe­nen. Als Cyber­stalk­ing wer­den alle Nach­stel­lun­gen beze­ich­net, die mit­tels tech­nis­ch­er Kom­mu­nika­tion­s­mit­tel erfolgen.

Mob­bing/­Cy­ber-Bul­ly­ing

Das wieder­holte und regelmäßige, vor­wiegend seel­is­che Schikanieren, Quälen und Ver­let­zen ein­er einzel­nen Per­son durch eine beliebige Art von Gruppe oder einen Einzel­nen beze­ich­net man als Mob­bing. Cyber-Bul­ly­ing erfasst das Ver­schick­en bzw. Bere­it­stellen von ver­fälscht­en, pein­lichen oder offen­herzi­gen Bilder, Videos oder Infor­ma­tio­nen über das Handy oder Internet.

Gren­züber­schre­itung

Gren­züber­schre­itun­gen kön­nen sowohl unbe­ab­sichtigt als auch plan­voll geschehen und sind daher nicht immer leicht zu erken­nen. Zudem haben die Betrof­fe­nen ein unter­schiedlich­es Empfind­en dafür, wann sie ihre per­sön­liche Gren­ze als ver­let­zt betrachten.

Sex­uelle Gewalt / sex­u­al­isierte Gewalt und sex­u­al­isiert­er Machtmissbrauch

Sex­uelle Gewalt ist jede sex­uelle Hand­lung, die an Mäd­chen und Jun­gen gegen deren Willen wird oder der sie auf­grund kör­per­lich­er, seel­is­ch­er, geistiger oder sprach­lich­er Unter­legen­heit nicht wissentlich zus­tim­men kön­nen – sie sind immer als sex­uelle Gewalt zu werten, selb­st wenn ein Kind damit ver­meintlich ein­ver­standen wäre. Die Hand­lun­gen, die als sex­uelle Gewalt beze­ich­net wer­den, weisen eine große Band­bre­ite auf. Sex­uelle Über­griffe reichen von ver­balen Beläs­ti­gun­gen, über voyeuris­tis­ches Betra­cht­en des kindlichen Kör­pers bis zu (nur schein­bar unab­sichtlichen) flüchti­gen Berührun­gen von Brust und Gen­i­tal­bere­ich. Miss­brauchshand­lun­gen umfassen sex­uelle Hand­lun­gen am Kör­p­er des Kindes wie zum Beispiel Zun­genküsse oder Manip­u­la­tion der Gen­i­tal­ien sowie schwere For­men sex­ueller Gewalt, wie orale, vagi­nale und anale Pen­e­tra­tion. Es gibt auch Miss­brauchshand­lun­gen, bei denen der Kör­p­er des Kindes nicht berührt wird, wie z. B. exhi­bi­tion­is­tis­che Hand­lun­gen und sex­uelle Hand­lun­gen vor dem Kind, aber auch das Zeigen pornografis­ch­er Abbil­dun­gen. Dazu gehört fern­er, dass das Kind aufge­fordert wird, sex­uelle Hand­lun­gen an sich – auch vor ein­er Web­cam – vorzunehmen.

Kinder und Jugendliche sind im Inter­net ver­stärkt soge­nan­nten Inter­ak­tion­srisiken aus­ge­set­zt. Dazu gehört Cyber-Groom­ing (Anbah­nung sex­ueller Gewalt im Inter­net), miss­bräuch­lich­es Sex­ting (unge­wolltes Ver­bre­it­en von Fil­men oder Fotos mit selb­st­ge­fer­tigten sex­uellen Hand­lun­gen von sich) oder die unge­wollte Kon­fronta­tion mit Pornografie.

Ein erhe­blich­es Risiko stellen sex­uelle Über­griffe durch andere Kinder oder Jugendliche dar. Hierzu zählen auch Gren­zver­let­zun­gen und sex­uelle Gewalt mit­tels dig­i­taler Medi­en.[2]

Sex­u­al­isierte Gewalt und sex­u­al­isiert­er Macht­miss­brauch beschreiben Hand­lun­gen mit sex­uellem Bezug ohne Ein­willi­gung bzw. Ein­willi­gungs­fähigkeit der Betrof­fe­nen. Sex­ueller Miss­brauch wird häu­fig durch den Begriff der sex­u­al­isierten Gewalt erset­zt, um deut­lich zu machen, dass es sich um Gewalt und nicht um aus­gelebte Sex­u­al­ität handelt.

[2]Siehe: Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Fakten und Zahlen zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Definition von sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen, Stand Januar 2020, S. 1 – www.beauftragter-missbrauch.de

3.1. Risikoanalyse Waldorfschule Neustadt – Freie Goetheschule

Eine Schule ist bere­its ihrer Natur nach ein Ort, an dem man mit Gren­züber­schre­itun­gen und Gewalt­tätigkeit­en gegenüber Kindern und Jugendlichen in Berührung kom­men kann.

Fol­gende Kon­stel­la­tio­nen bergen das Poten­tial für Gewalt­tätigkeit­en:[3]

  • Über­griffe in der Familie

Sex­uelle Gewalt find­et am häu­fig­sten inner­halb der eng­sten Fam­i­lie statt (25%) sowie im sozialen Nahraum beziehungsweise im weit­eren Fam­i­lien- und Bekan­ntenkreis (ca. 50%).[4]

In der Fam­i­lie sind mit 70% über­wiegend Mäd­chen betroffen.

  • Insti­tu­tio­nen

Ca. 30 % der Über­griffe, die über­wiegend auch dem Nahraum zugerech­net wer­den kön­nen, geschehen in Insti­tu­tio­nen, wie Kirche, Schule, Sportvere­in etc.

In den Ein­rich­tun­gen, ins­beson­dere katholis­chen, sind Jun­gen häu­figer betrof­fen als Mädchen.

  • Fremdtäter

Sex­uelle Gewalt durch Fremdtäter ist eher die Aus­nahme. Dies gilt jedoch nicht für das Inter­net. Es ist daher zu ver­muten, dass in diesem Kon­text die Zahl der Fremdtäter zunimmt (Stich­wort Cyber­groom­ing).[5]

Dunkelfeld­forschun­gen aus den ver­gan­genen Jahren haben ergeben, dass jede/r siebte bis achte Erwach­sene in Deutsch­land sex­uelle Gewalt in Kind­heit und Jugend erlit­ten hat. Es ist laut dem unab­hängi­gen Beauf­tragten für Fra­gen des sexuellen

[3]Siehe Matthias Kratsch, „Damit es aufhört“, Gewaltprävention und Etablierung von Schutzkonzepten als Herausforderung, Präsentation auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Bundes der Freien Waldorfschulen, Berlin, 16. Mai 2022, S. 13.

[4]Siehe Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Fakten und Zahlen zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Definition von sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen, Stand Januar 2020, S. 2. – www.beauftragter-missbrauch.de

[5]Ebenda, S. 2.

Kindesmiss­brauchs davon auszuge­hen, dass etwa ein bis zwei Schüler/innen in jed­er Klasse von sex­ueller Gewalt betrof­fen waren oder noch sind.[6]

In diese Zahlen fließen nur zu einem kleinen Teil die Fälle sex­ueller Gewalt ein, die durch andere Kinder oder Jugendliche verübt wer­den. Aktuelle Befra­gun­gen von Schü­lerin­nen und Schüler weisen darauf hin, dass Über­griffe durch andere Kinder und Jugendliche sog­ar weitaus häu­figer vorkom­men als sex­uelle Gewalt durch Erwach­sene.[7]

Im Ganzen machen Mäd­chen etwa zwei Drit­tel der Opfer aus, Jun­gen ein Drit­tel.[8]

Sex­ueller Miss­brauch find­et in etwa 80% – 90% der Fälle durch Män­ner und männliche Jugendliche statt. Miss­brauchende Män­ner stam­men aus allen sozialen Schicht­en, leben het­ero- oder homo­sex­uell und lassen sich durch kein­er­lei äußere Merk­male erken­nen.[9]

[6]Ebenda, S. 2. Eine Auswertung einer telefonischen Anlaufstelle (2020 – 2011) hat gezeigt, dass 60% der Übergriffe in der Familie erfolgen – vgl. Kratsch, a.a.O. (Fn. 3), S. 13.

[7]Siehe Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Fakten und Zahlen zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Definition von sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen, Stand Januar 2020, S. 2. – www.beauftragter-missbrauch.de

[8]Ebenda.

[9]Ebenda.

3.1.1. Übergriffe in der Familie bzw. dem Nahfeld

Betra­chtet man die Zahlen, so ist es allein von der Sta­tis­tik her, sehr wahrschein­lich, dass Lehrerin­nen und Lehrer der Schule irgend­wann in Kon­takt mit Kindern und Jugendlichen kom­men, die entsprechende Gewal­ter­fahrun­gen im häus­lichen Umfeld erfahren oder zumin­d­est gemacht haben. Die Schule sollte daher ein Ort sein, an dem die Kol­legin­nen und Kol­le­gen so aus­ge­bildet sind, dass sie für entsprechende Hin­weise aufmerk­sam wer­den, diese möglichst erken­nen und kom­pe­tent darauf reagieren können.

3.1.2. Übergriffe in der Schule

Zudem kann die Wal­dorf­schule Neustadt – Freie Goetheschule als Schule per se der Ort für Gewaltüber­griffe sein. Hier sind fol­gende Kon­stel­la­tio­nen möglich:

Schüler untere­inan­der

Trotz aller Bemühun­gen sind prob­lema­tis­che Hand­lun­gen zwis­chen Schülern untere­inan­der nicht zu ver­mei­den. Auch an unser­er Schule gab es in der Ver­gan­gen­heit bere­its Sit­u­a­tio­nen, in denen Schü­lerin­nen und Schüler ver­bal oder auch kör­per­lich (nicht sex­uell) über­grif­fig gegenüber anderen Schü­lerin­nen und Schülern gewor­den sind. Auch Mob­bing-Sit­u­a­tio­nen gab es bere­its. Mit entsprechen­den Sit­u­a­tio­nen musste die Schule also bere­its in der Ver­gan­gen­heit umge­hen und sie muss sich darauf ein­stellen, dass entsprechende Vor­fälle auch immer wieder vorkom­men können.

Beson­der­er Augen­merk ist hier auf Zwis­chen­si­t­u­a­tio­nen zu richt­en, bei denen die Lehrerin­nen und Lehrer die Schü­lerin­nen und Schüler nicht immer direkt im Blick haben,

also ins­beson­dere Pausen­si­t­u­a­tio­nen, Begeg­nun­gen auf dem Gang oder im Hof, Umk­lei­desi­t­u­a­tio­nen beim Sport, Klassen­fahrten etc.

Ver­hält­nis Lehrerin­nen und Lehrer ‑ Schü­lerin­nen und Schülern

Auch hier lässt sich zwis­chen ver­schiede­nen Grund­si­t­u­a­tio­nen unterscheiden:

So kön­nen päd­a­gogisch schwierige Sit­u­a­tio­nen entste­hen, die zu Über­forderun­gen führen, in denen eine Lehrerin, ein Lehrer möglicher­weise nicht mehr angemessen reagiert.

Fern­er entste­hen in ein­er Schule Ver­trauens- und Nähe­beziehun­gen zwis­chen Lehrerin­nen, Lehrern und Schü­lerin­nen und Schülern. Diese bergen immer das Risiko, dass eine zu große Nähe entste­hen kann und Über­griffe erfol­gen kön­nen. Ein entsprechen­des Risiko kön­nte sich insoweit an unser­er Schule in beson­der­er Weise auf­grund ihrer Klein­heit und der dadurch beson­ders großen Nähe zwis­chen Lehrern und Schülern ergeben. Beson­dere Gefährdungssi­t­u­a­tio­nen kön­nen ins­beson­dere bei Klassen­fahrten, Sportun­ter­richt­en ein­schließlich Umk­lei­desi­t­u­a­tio­nen und außer-unter­richtlichen Begeg­nun­gen entstehen.

Möglich sind fern­er, dass Schü­lerin­nen und Schüler ihrer­seits über­grif­fig wer­den gegenüber Lehrerin­nen oder Lehrer (ver­bal, kör­per­lich oder gegenüber Sachgütern) oder gegenüber Schuleigen­tum. Schü­lerin­nen und Schüler kön­nten aber auch fälschlicher­weise einen Über­griff seit­ens eines Lehrers behaupten.

Ver­hält­nis Lehrerin/Lehrer – Lehrerin/Lehrer

Auch zwis­chen den Kol­legin­nen und Kol­le­gen sind Über­griffe und Gren­zver­let­zun­gen möglich.

3.2. Potentialanalyse

Birgt die Klein­heit der Wal­dorf­schule Neustadt – Freie Goetheschule ein­er­seits möglicher­weise ein gewiss­es erhöht­es Risiko für die Aus­nutzung von beste­hen­den Nähev­er­hält­nis­sen, so bietet diese Klein­heit zugle­ich aber auch ein Potential.

Die Schule ist im Ganzen, d.h. sowohl von der Größe der Gebäude als auch der Größe der Schul­ge­mein­schaft, über­schaubar und es ken­nt im Grunde jed­er jeden. Ein Ver­steck­en in der Anonymität oder Unter­tauchen in ein­er Gruppe ist kaum möglich. Die Klein­heit der Klassen ermöglicht es, dass die Lehrerin­nen und Lehrer die Kinder in der Regel gut im Blick haben und auch die Zeit haben, zu Schülern und Eltern ver­trauensvolle Beziehun­gen aufzubauen.

Durch die Tren­nung in zwei Schul­häuser ist die Über­sichtlichkeit noch weit­er erhöht und kleine Kinder (Klassen 1 – 5) müssen sich das Gebäude und den Hof nicht mit älteren Schülern teilen. Dies ver­ringert das Konfliktpotential.

Auch päd­a­gogis­che Über­forderungssi­t­u­a­tio­nen soll­ten angesichts der kleinen Klassen grund­sät­zlich weniger oft auftreten.

Fern­er sind soziale Bren­npunk­t­si­t­u­a­tio­nen, die Prob­lematiken in die Schule hinein­tra­gen kön­nen, im räum­lichen Einzugs­ge­bi­et der Schule kaum gegeben.

In den ver­gan­genen Jahren wur­den auftre­tende Prob­lem­si­t­u­a­tio­nen und Gewalt­tätigkeit­en immer zeit­nah in der Kon­ferenz mit allen Kol­legin­nen und Kol­le­gen in der Kon­ferenz besprochen und gemein­sam ein sin­nvolles Vorge­hen vere­in­bart und dann entsprechend umgesetzt.

Es ist zu hof­fen, dass sich auf­grund der gepflegten Beziehun­gen zu den Schü­lerin­nen und Schülern diese vielle­icht im Falle ein­er Not­si­t­u­a­tio­nen eher ein­er Kol­le­gin oder einem Kol­le­gen anver­trauen. Die Gefahr, dass eine Schü­lerin, ein Schüler kein Gehör und keine Hil­fe find­et, wenn er oder sie von Gewalt betrof­fen ist, ist nicht zu befürcht­en. Verbessert wer­den kön­nte aber die fach­liche Kom­pe­tenz der Kol­legin­nen und Kol­le­gen für solche Fälle, weshalb entsprechende Fort­bil­dun­gen Teil des Schutzkonzepts sind.

Alle Kol­legin­nen und Kol­le­gen müssen bei der Ein­stel­lung ein erweit­ertes Führungszeug­nis vor­legen (siehe 4. Präven­tion­s­maß­nah­men, 4.1. Personalebene)

Im Per­son­al- und Vor­bere­itungskreis ist ein Mit­glied Juristin und Recht­san­wältin mit dem Schw­er­punkt Strafrecht.

Die Schule, ins­beson­dere das Gebäude in der Max­i­m­il­ianstraße, liegt in unmit­tel­bar­er Nach­barschaft zur Polizei­di­en­st­stelle in Neustadt (schräg gegenüber).

4. Präventionsmaßnahmen

4.1. Personalebene

  • Wirk­samer Schutz gegen (sex­u­al­isierte) Gewalt begin­nt mit der Auswahl des Personals. 
    • Jede Mitar­bei­t­erin, jed­er Mitar­beit­er der Ein­rich­tung reicht ein erweit­ertes polizeilich­es Führungszeug­nis (nach § 30a BZRG) ein, welch­es nur durch den Per­son­alkreis und die Geschäfts­führerin einge­se­hen wird und nach den Vor­gaben des Daten­schutzes in der Per­son­alak­te zu hin­ter­legen ist. Bei Neue­in­stel­lun­gen muss ein aktuelles erweit­ertes Führungszeug­nis vorgelegt werden.
    • Es wird eine möglichst bre­ite Fort­bil­dung zum The­ma Gewaltschutz inner­halb des Kol­legiums angestrebt, alle Mit­glieder des vor­rangig für Gewaltschutz zuständi­gen Per­son­alkreis­es nehmen an ein­er Fort­bil­dung teil und erwer­ben ein entsprechen­des Zertifikat.
    • Es gibt einen verbindlichen Ver­hal­tenskodex für alle Beschäftigten der Ein­rich­tung, der von diesen unter­schrieben in der Per­son­alak­te hin­ter­legt wird (siehe Ver­hal­tenskodex im Anhang).
  • Ver­trauen und Nähe gehören zur päd­a­gogis­chen Beziehung. Lehrkräfte ste­hen zudem qua ihrer Lehrerpo­si­tion und durch die Leis­tungs­be­w­er­tun­gen in ein­er beson­deren Macht­po­si­tion gegenüber den ihnen anver­traut­en Kindern und Jugendlichen. Damit diese Basis nicht für (sex­u­al­isierte) Gewalt und ihre Vor­bere­itung genutzt wer­den kann, eini­gen wir uns auf verbindliche Regeln für bes­timmte Sit­u­a­tio­nen. Um den päd­a­gogis­chen All­t­ag nicht durch Regeln und Ver­bote zu über­fracht­en, hal­ten wir die Anzahl der geregel­ten Sit­u­a­tio­nen über­schaubar. In diesem Sinne ist der Ver­hal­tenskodes nicht abschließend zu ver­ste­hen; jede Päd­a­gogin und jed­er Päd­a­goge bleibt dafür ver­ant­wortlich, das Ver­hält­nis von Nähe und Dis­tanz angemessen zu gestalten.
    Da ein Führungszeug­nis nur die Ver­gan­gen­heit doku­men­tiert, erfol­gt durch die Anerken­nung eines Ehrenkodex­es auch ein Ver­sprechen in die Zukun­ft. Der Ver­hal­tenskodex trägt zur Sen­si­bil­isierung der Mitar­bei­t­en­den bei. Er ist eine Verpflich­tung zur Achtung der Kinder­rechte und verdeut­licht die eigene Ver­ant­wor­tung gegenüber den Kindern und Jugendlichen.
      • Lehrerin­nen und Lehrer verzicht­en auf päd­a­gogisch nicht notwendi­ge Berührun­gen, sie wahren die pro­fes­sionelle Dis­tanz zu ihren Schü­lerin­nen und Schülern. (Beispiele für päd­a­gogisch sin­nvolle Berührun­gen: Das Handgeben zur Begrüßung und Ver­ab­schiedung; das Führen der Hände bei kleinen Kindern in der Han­dar­beit; ger­ade bei kleinen Kindern kann es päd­a­gogisch sin­nvoll sein, ein Kind nicht nur mit Worten zu trösten; bei Ver­let­zun­gen und Erste-Hil­fe-Maß­nah­men etc.). Eine pro­fes­sionelle Dis­tanz bein­hal­tet nicht nur den Verzicht auf nicht notwendi­ge Berührun­gen, son­dern wahrt über­haupt einen päd­a­gogisch erforder­lichen Abstand zu den anver­traut­en Schü­lerin­nen und Schülern.
      • Kol­legin­nen und Kol­le­gen hal­ten auch zu Eltern­häusern und Sorge­berechtigten eine pro­fes­sionelle Dis­tanz, um die Objek­tiv­ität weitest­möglich zu wahren, um bei zu bear­bei­t­en­den Sit­u­a­tio­nen nicht in (Solidaritäts-)Konflikte zu geraten.
      • Auf­sicht­en wer­den sorgfältig durchge­führt und die Auf­sicht­spflicht­en wer­den regelmäßig (ein­mal pro Schul­jahr) in der Kon­ferenz besprochen. Neue Kol­legin­nen und Kol­le­gen wer­den entsprechend informiert. Das Kol­legium wird regelmäßig entsprechend unter­wiesen und der Erhalt der Unter­weisung unter­schrieben und dokumentiert.
      • Prob­leme, Schwierigkeit­en und Ver­dachtssi­t­u­a­tio­nen wer­den in der Kon­ferenz allen Kol­legin­nen und Kol­le­gen mit­geteilt, damit alle gle­icher­maßen helfen und unter­stützen kön­nen und sich auf eventuell risikobe­haftete Sit­u­a­tio­nen präven­tiv ein­stellen kön­nen. Ver­traulichkeit­en sind dabei vom Kol­legium zu wahren.
      • Regelmäßig wird ein erste-Hil­fe-Kurs für das Kol­legium durchgeführt.

    4.2. Schülerebene

        • Alle Lehrerin­nen und Lehrer sind grund­sät­zlich ansprech­bar und für Hin­weise auf prob­lema­tis­che Sit­u­a­tio­nen dankbar.
        • Regelmäßige, altersentsprechende Klassengespräche.
        • Die aktu­al­isierte Hau­sor­d­nung soll im Klassen­ver­band besprochen werden.
        • Ver­hal­tensregeln wer­den jährlich bzw. anlass­be­zo­gen besprochen: Ganz grund­sät­zlich und für beson­dere Räum­lichkeit­en, wie Wer­kraum, Turn­hallen, Umk­lei­den, Aus­flüge, Klassen­fahrten, Prak­ti­ka etc.
        • Die Schü­lerin­nen und Schüler ver­lassen zu den vere­in­barten Zeit­en, ins­beson­dere in den Pausen, das Schul­ge­bäude bzw. nach Schulschluss das Schulgelände.
        • Erstk­lässler bekom­men Schüler­pat­en der 7. Klasse zur Seite gestellt.
        • Klassen­sprecherin­nen und ‑sprech­er acht­en in den oberen Klassen auf ein gutes Miteinan­der und wen­den sich in Prob­lem­si­t­u­a­tio­nen an eine Lehrerin oder einen Lehrer.
        • Ausar­beit­en und Einüben von Ver­hal­tensregeln in möglichen Gefahren­si­t­u­a­tio­nen mit allen Schülern (1 x pro Schuljahr).
        • Ange­bot eines pro­fes­sionellen Selbstsicherheitstrainings.

4.3. Schulebene

  • Die Hau­sor­d­nung wird auch im Hin­blick auf gewalt­präven­tive Maß­nah­men aktualisiert.
  • Eltern wer­den auf Eltern­aben­den, im Schul­rat und im Eltern-Lehrer-Kreis über das Schutzkonzept informiert. Inter­essierten wird Ein­blick gegeben. Das Gewaltschutzkonzept mit Ver­hal­tenskodex, Hau­sor­d­nung und Medi­enempfehlung wird auf der Home­page veröf­fentlicht. Notruf- und Seel­sor­getele­fon­num­mern wer­den gut sicht­bar in bei­den Schul­häusern ausgehängt.
  • Grund­sät­zliche Acht­samkeit für auf­fäl­lige Ver­hal­tensweisen, auch bei Kol­legin­nen und Kollegen.
  • Im Schul­rat und im ELK kön­nen alle Prob­leme jed­erzeit ange­sprochen werden.
  • Fremde und Unbefugte wer­den auf dem Gelände sofort ange­sprochen, um sicherzustellen, dass sich nie­mand unbefugt in den Schul­ge­bäu­den und auf den Schul­gelän­den aufhält. In der Kon­ferenz wer­den alle Kol­legin­nen und Kol­le­gen über in den Schul­ge­bäu­den stat­tfind­ende Ver­anstal­tun­gen informiert.
  • Gespräche mit Kindern und Eltern wer­den nur zu zweit geführt.
  • Fehlende Schü­lerin­nen und Schüler sind zu Beginn des Unter­richts ins Klassen­buch einzutragen.
  • Eltern und Sorge­berechtigte teilen auf den mit der Klassen­lehrerin, dem Klassen­lehrer, der Klassen­be­treuerin, dem Klassen­be­treuer vere­in­barten Infor­ma­tion­swe­gen Abwe­sen­heit­en von ihren Kindern unbe­d­ingt vor Unter­richts­be­ginn mit. Soll­ten Schü­lerin­nen und Schüler fehlen und nicht abgemeldet sein, fragt die entsprechende Lehrerin, der entsprechende Lehrer zeit­nah bei den Fam­i­lien nach dem Verbleib. In den unteren vier Klassen erfol­gt dies unmit­tel­bar nach Unterrichtsbeginn.
  • Anre­gun­gen für Eltern, wie sie im alltäglichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu deren Schutz beitra­gen können.
  • Medi­enempfehlun­gen der Schule und Medi­en­vorträge und Medi­en­ar­beit mit Schü­lerin­nen und Schülern im Hin­blick auf einen guten, gewalt­freien Umgang mit neuen Medi­en (siehe Medi­enempfehlung im Anhang).

5. Interventionspläne

Es kann viele Sit­u­a­tio­nen geben, in denen ein Kind/Jugendlicher von einem Gewaltvor­fall oder ein­er Krise betrof­fen ist.

Notfallplan für Gewaltereignisse jeglicher Art:

  • Überblick gewin­nen – Ruhe bewahren
  • Was ist passiert?
  • Wo ist es geschehen?
  • Wer ist in Gefahr?
  • Wer ist ver­let­zt? Welche Verletzungen
  • Hil­fe leisten
  • Ruhe bewahren und ein­er Panik entgegenwirken
  • Betrof­fene und gefährdete Per­so­n­en aus dem Gefahren­bere­ich bringen
  • Akute Gefahr ver­min­dern, evtl. erste Hil­fe leisten
  • Sich um Ver­let­zte küm­mern, bis fach­liche Ort vor Ort ist.
  • Sich­er­stel­lung des Schutzes für den/die Betrof­fene durch räum­liche Tren­nung von dem Täter, der Täterin, den Tätern.

 

  • Lage­beurteilung / Helfer organ­isieren, je nach Bedarf
  • Vor­läu­fige Ein­schätzung der Gefährdungslage: In Absprache mit den zuständi­gen Ansprech­part­ner (PK, Polizei etc.) ist eine Ein­schätzung vorzunehmen, ob für die Betrof­fene, den Betrof­fe­nen weit­er­hin Gefahr beste­ht und welche Maß­nah­men zu tre­f­fen sind, um den erforder­lichen Schutz für das Opfer sicherzustellen.
  • Gegebe­nen­falls ärztliche Unter­suchung und gesund­heitliche Ver­sorgung des Opfers sich­er­stellen. Falls das Aus­maß und der Umfang der Gewal­tan­wen­dung es erfordert, soll die Polizei informiert werden.
  • Per­son­al- und Vor­bere­itungskreis verständigen
  • Feuer­wehr 112
  • Polizei 110
  • DRK-Ret­tungswache Neustadt/Wstr.: 0621–5864380
  • ärztlich­er Not­di­enst: 116117
  • Benachrich­ti­gung der Eltern bzw. Sorge­berechtigte von betrof­fe­nen Schü­lerin­nen und Schüler durch qual­i­fizierte Personen
  • ADD informieren
  • Betreu­ung von Mitschü­lerin­nen und ‑schülern
  • Ist der Beschuldigte eine Mitar­bei­t­erin, ein Mitar­beit­er, muss die betr­e­f­fende Per­son sofort freigestellt werden.
  • Kommt der Beschuldigte von außer­halb, muss ein Hausverbot/Betretungsverbot der Ein­rich­tung (für das gesamte Gelände) aus­ge­sprochen und überwacht werden.
  • In beson­deren Fällen eine erweit­erte Eltern­schaft (Klassenel­tern, Schul­rat, ev. ganze Schul­ge­mein­schaft) zeit­nah informieren.

Weit­ere Anlaufstellen:

  • Seel­sorge: Tel.: 0800–111 0111
  • Hil­fe­por­tal sex­ueller Miss­brauch: Tel.: 0800–22 55 530
  • weit­ere Infor­ma­tio­nen: waldorfschule.de/ueber-uns/was-tun-bei-missbrauch
  • Aufarbeiten/Nachsorge
  • Internes Krisen­team (Per­son­alkreis (PK) + beteiligte Kol­legin­nen und Kol­le­gen) einberufen
  • Doku­men­ta­tion erstellen (siehe unten)
  • Kon­se­quentes Han­deln gegenüber Beschuldigten, ggf. Beurlaubung bis zur voll­ständi­gen Aufk­lärung. U.U. Aussprechen eines Hausver­bots. Eventuell Hinzuziehen ein­er Anwältin/eines Anwalts.
  • Gegebe­nen­falls eine einst­weilige Anord­nung nach dem Gewaltschutzge­setz erwirken (Kon­tak­tver­bot). Wenn es Anhalt­spunk­te für eine Straftat gibt, die Polizei/die Staat­san­waltschaft informieren. 
    • Presse/Medien
  • Im Ern­st­fall: Schneller Auf­bau ein­er Infor­ma­tions- und Kommunikations-infrastruktur
  • Im Not­fall ist eine Per­son als Press­esprecherin, Press­esprech­er zu benen­nen. Andere äußern sich auch auf Anfra­gen keines­falls zu dem Vorfall.
  • Klare, unmissver­ständliche Infor­ma­tion. Auch bei kom­plex­en Sachver­hal­ten präzise und nachvol­lziehbare Darstel­lun­gen und Erk­lärun­gen geben. Auf Ein­heitlichkeit ist zu achten.
  • Fachaus­drücke oder tech­nis­che Def­i­n­i­tio­nen müssen erläutert wer­den. Bewusste Ver­wen­dung von ein­fachen, grif­fi­gen und ver­ständlichen Erklärungen.
  • Die W‑Fragen Was? Wer? Wo? Wann? Wie? Warum? sind hilfreich.

Beispiel­hafte Inhalte ein­er Erk­lärung an Schul­ge­mein­schaft und Presse:

Gegen eine unser­er Mitarbeiterinnen/einen unser­er Mitar­beit­er läuft ein Ermit­tlungsver­fahren wegen des Ver­dachts auf sex­uellen Miss­brauch bzw. sex­ueller Beläs­ti­gung. Sobald der Stand der Ermit­tlun­gen dies zuge­lassen hat, haben wir die betr­e­f­fende Mitarbeiterin/den Mitar­beit­er von sämtlichen Auf­gaben ent­bun­den und ein Betre­tungsver­bot für unser Schul­gelände aus­ge­sprochen. Fern­er haben wir den Bund der Freien Wal­dorf­schulen, die RAG und die Schu­lauf­sichts­be­hörde informiert. Wir unter­stützen die Aufk­lärung der Vor­würfe mit allen uns zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mitteln.

Den Eltern­häusern und Schü­lerin­nen und Schülern, die die Ermit­tlun­gen in Gang geset­zt haben, bieten wir jede Form der inter­nen und exter­nen psy­chol­o­gis­chen und rechtlichen Beratung und Unter­stützung an. Umge­hend wer­den wir mit exter­nen Beratern das Schutzkonzept unser­er Schule überprüfen.

Für Rück­fra­gen: Wal­dorf­schule Neustadt – Freie Goetheschule, Kon­rad-Ade­nauer-Straße 16, 67433 Neustadt/Wstr., E‑Mail:personalkreis@waldorfschule-neustadt.de

  • Doku­men­ta­tion

Es ist wichtig sofort oder zeit­nah Aufze­ich­nun­gen zu machen über:

  • Örtlichkeit
  • Datum, Uhrzeit
  • Anlass beschreiben, der eine Gewalt­tat bewirkte
  • Beschrei­bung der Situationen
  • Namen des Opfers/der Opfer, Namen von eventuellen Zeu­gen (für ggf. strafrechtliche Verfahren)
  • Name des/der Verdächti­gen (für ggf. strafrechtliche Verfahren)
  • Art der Gewaltaktion
  • wort­ge­treue Zitate
  • möglichst genaue Faktensammlung

Notfallplan für mögliche Fälle einer Kindeswohlgefährdung i.S.d. § 8a SGB VIII[10]

[10]Folien des Ausbildungsprogramms, zur Verfügung gestellt von Dirk Schmitt.

Achtung: Bei Ver­dacht auf sex­uellen Miss­brauch ist vor dem Gespräch mit den Eltern immer eine externe Beratung hinzuziehen.

6. Ansprechpartner/-innen innerhalb der Schule

Alle Lehrerin­nen und Lehrer der Schule sind für jegliche Form von Gewal­tausübun­gen und für alle Ver­dachts­fälle für Schü­lerin­nen und Schüler und für Eltern und Sorge­berechtigte jed­erzeit ansprechbar.

Damit ist sichergestellt, dass Betrof­fene sich an den Men­schen an der Schule wen­den kön­nen, dem sie das entsprechende Ver­trauen ent­ge­gen­brin­gen. Eine For­mal­isierung im Sinne ein­er Anlauf­stelle wird hier eher als hin­der­lich betrachtet.

Darüber hin­aus sind in erster Lin­ie die Mit­glieder des Per­son­alkreis­es ansprech­bar und für die Bear­beitung zuständig:

  • Ulrike Hal­bach
  • Brigitte Kelker
  • Mar­ti­na Strack
  • Wolf­gang Briese
  • Hol­ger Nebling

Es soll offen­siv in der Schule kom­mu­niziert wer­den, dass alle Kol­legin­nen und Kol­le­gen und ins­beson­dere der Per­son­alkreis jed­erzeit ansprech­bar sind.

Für die Schul­ge­bäude (Max­i­m­il­ianstraße 16 für die Klassen 1 – 5 und Nach­mit­tags­be­treu­ung / Kon­rad-Ade­nauer-Straße 16 für die Klassen 6 – 10) sind die jew­eils dort täti­gen Klassen­lehrerin­nen/-lehrer bzw. Klassen­be­treuer/-in ver­ant­wortlich. Sie tauschen sich regelmäßig über grundle­gende Angele­gen­heit­en aus.

Unter Berück­sich­ti­gung etwaiger Ver­traulichkeit­en wer­den Hin­weise, Mit­teilun­gen und Ver­dachts­fälle in der Kon­ferenz in dem regelmäßi­gen Kon­feren­zpunkt „Fra­gen und Prob­leme bei Schülern und Fam­i­lien – beson­dere päd­a­gogis­che Punk­te“ mit­geteilt und besprochen, damit alle Kol­legin­nen und Kol­le­gen unter­stützend und helfend tätig wer­den können.

Für Eltern beste­ht darüber hin­aus die Möglichkeit, sich bei Prob­le­men in der Klasse ver­trauensvoll an die Klassen­vertreter und/oder Eltern­vertreter im Schul­rat zu wen­den, die über diese Punk­te dann wiederum das Kol­legium informieren und gegebe­nen­falls mit ihm weit­ere Vorge­hensweisen beraten.

7. Übersicht externe Beratungsstellen

Die Unter­stützung durch externe Fach­leute ist im Ver­dachts­fall eines sex­uellen Über­griffs unentbehrlich!

Die Lehrerin­nen und Lehrer der Wal­dorf­schule Neustadt – Freie Goetheschule wer­den darauf verpflichtet, dass sie im Falle eines Ver­dachts auf sex­u­al­isierte Gewalt nicht eigen­mächtig agieren. Ger­ade auch Elternge­spräche dür­fen keines­falls  auf eigene Faust vorgenom­men werden.

Der Not­fallplan bzw. Inter­ven­tion­s­plan für Fälle sex­u­al­isiert­er Gewalt ist einzuhalten.

Für diesen Fall wer­den im Fol­gen­den Kon­tak­t­dat­en entsprechen­der Fach­ber­atungsstellen, die es zu kon­tak­tieren gilt, für den Not­fall, der jed­erzeit ein­treten kann, aufgelistet.

Kon­tak­t­dat­en:

(Mit Inkraft­treten des Lan­de­skinder­schutzge­set­zes wurde in Neustadt/Wstr. Die Koor­di­na­tion­sstelle „Kinder­schutz“ und das Net­zw­erk Kindeswohl und Kinderge­sund­heit begründet.)

Für Suche nach Adressen und Hil­f­sange­boten in der Nähe:

  • Hil­fe­por­tal Sex­ueller Miss­brauch: hilfeportal-missbrauch.de/nc/adressen/hilfe-in-ihrer-naehe/kartensuche.html
  • Hil­fetele­fon Sex­ueller Miss­brauch: kosten­lose und anonyme Beratung unter:
    : 0800–22 55 530 (Mo. Mi, Fr 9–14 Uhr, Di und Do 15–20 Uhr,
    Online-Beratung unter www.save-me-online.de
  • Bun­des­beauf­tragte für Miss­brauch: kein-kind-alleine-lassen.de
  • Seel­sorge: Tel.: 0800–111 0111
  • Num­mer gegen Kum­mer für Kinder und Jugendliche: Tel.: 116 111 (kosten­frei von Handy und Fes­t­netz, Mo-Sa 14–20 Uhr)
  • weit­ere Infor­ma­tio­nen: waldorfschule.de/ueber-uns/was-tun-bei-missbrauch

Die Aktu­al­ität der Kon­tak­t­dat­en wird regelmäßig überprüft.

8. Fortbildungsförderung/Netzwerk/Literatur

8.1. Fortbildungen

Die Wal­dorf­schule Neustadt – Freie Goetheschule begrüßt und fördert aus­drück­lich Fort­bil­dun­gen der Kol­legiumsmit­glieder zum The­ma Gewaltschutz.

Die Mit­glieder des Per­son­alkreis­es nehmen an ein­er Fort­bil­dung zum The­ma Gewaltschutz teil. Weit­ere Kol­legin­nen und Kol­le­gen kön­nen hinzukom­men. Die Mit­glieder des Per­son­alkreis­es wer­den entsprechend zer­ti­fiziert. Ziel ist es, dass in der Schule ein möglichst bre­ites Wis­sen in diesem grundle­gen­den Bere­ich vorhan­den ist. Diese Fort­bil­dung wird in regelmäßi­gen Abstän­den wiederholt.

Die Schu­lun­gen sollen von exter­nen Fachkräften durchge­führt werden.

Die Fort­bil­dun­gen wer­den dokumentiert.

8.2. Netzwerk Kindeswohl und Kindergesundheit

Mit Inkraft­treten des Lan­de­skinder­schutzge­set­zes wurde in Neustadt/Wstr. die Koor­di­na­tion­sstelle „Kinder­schutz“ und das Net­zw­erk Kindeswohl und Kinderge­sund­heit begrün­det. Die Wal­dorf­schule Neustadt – Freie Goetheschule entsendet nach Möglichkeit eine Vertreterin/einen Vertreter zu den jährlichen Netzwerktreffen.

8.3. Literatur

Die Wal­dorf­schule Neustadt – Freie Goetheschule stellt überdies allen Kol­legin­nen und Kol­le­gen jew­eils kosten­los ein Exem­plar des Buch­es: Mar­git Mios­ga und Ursule Schele, Sex­u­al­isierte Gewalt und Schule, Was Lehrerin­nen und Lehrer wis­sen müssen, Beltz Ver­lag zur Verfügung.

Fern­er ste­hen im Schul­büro in der Kon­rad-Ade­nauer-Straße dieses Buch und zwei Hand­büch­er sowie das Buch Kinder stärken – Zukun­ft gestal­ten, Päd­a­gogisch-ther­a­peutis­ches Lehr- und Prax­is­buch zu Trau­ma, Wider­stand­skraft, Kun­st und sozialer Beweglichkeit, Ver­lag Freies Geis­tesleben (siehe 12. Lit­er­atur) greif­bar zur Verfügung.

9. Rehabilitation bei falschem Verdacht

Sollte ein falsch­er Ver­dacht, der wider­legt ist, kom­mu­niziert wor­den sein, so wer­den alle Stellen, die über diesen Ver­dacht informiert wur­den, offen­siv und umfassend über die Unwahrheit der Vor­würfe aufgek­lärt. Die Betroffene/der Betrof­fene wird inten­siv in sein­er Reha­bil­i­ta­tion unterstützt.

10. Beteiligungen/Partizipation

Der erste Entwurf eines Schutzkonzepts wurde zunächst vom Per­son­alkreis der Schule ent­wor­fen und gründlich berat­en. Während der Ausar­beitung wurde ein Eltern­teil, der im Bere­ich des Gewaltschutzes tätig ist, bera­tend beteiligt. Sodann wurde der Entwurf zunächst im Kol­legium und anschließend mit dem Schul­rat (Zusam­menset­zung aus Klassenel­tern­vertretern und Kol­legiumsmit­gliedern) gründlich berat­en und dann gemein­sam beschlossen.

Auf Eltern­aben­den, im Eltern-Lehrer-Kreis (zu dem immer alle Eltern ein­ge­laden sind) und in den Klassen wer­den die Inhalte (alters­gemäß) besprochen.

11. Literaturhinweise

  • Mar­git Mios­ga und Ursule Schele, Sex­u­al­isierte Gewalt und Schule, Was Lehrerin­nen und Lehrer wis­sen müssen
  • Ursu­la Enders, Gren­zen acht­en, Ein Hand­buch für die Prax­is, KIWI Verlag
  • Ursu­la Enders, Zart war ich, bit­ter war‘s, Hand­buch gegen sex­uellen Miss­brauch, KIWI Verlag
  • Gün­ther Doe­gen­er, Kindesmiss­brauch Erken­nen – helfen – vor­beu­gen, Beltz Verlag
  • Kinder stärken – Zukun­ft gestal­ten, Päd­a­gogisch-ther­a­peutis­ches Lehr- und Prax­is­buch zu Trau­ma, Wider­stand­skraft, Kun­st und sozialer Beweglichkeit, Ver­lag Freies Geistesleben
  • Kinder­schutz in Ein­rich­tun­gen und Dien­sten der Jugend­hil­fe, ein Lehr- und Prax­is­buch zum Umgang mit Fra­gen der Kindeswohlge­fährdung, Beltz Verlag